1.
Die Wahl des stellvertretenden Ortsbrandmeisters wird gemäß § 16 Abs. 2 i. V. m. § 16 Abs. 7 der Satzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst als Briefwahl durchgeführt.
2.
Wahlberechtigt sind nach § 15 Abs. 2 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Hörselberg-Hainich.
3.
Bei der Wahl des stellvertretenden Ortsbrandmeister sind zwei Wahlvorschläge zugelassen. Das Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 15 Abs. 2 Satz 2 und 3 ThürBKG, § 13 Abs. 3 Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung (ThürFwOrgVO) und der Satzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst wurde festgestellt.
4.
Zugelassene Wahlvorschläge:
| Nr. | Name, Vorname | Geburtsjahr | Anschrift des Bewerbers |
| 1 | Niehage, Andy | 1984 | Hastrungsfeld 40, 99820 Hörselberg-Hainich |
| 2 | Schenk, Kevin | 1994 | Weiße Gasse 21, 99820 Hörselberg-Hainich |
5.
Der Wahlbrief ist an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle (Gemeinde Hörselberg-Hainich, Wahlbüro, OT Behringen, Hauptstraße 90 A, 99820 Hörselberg-Hainich) so rechtzeitig zu übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 21.04.2023 bis 14.00 Uhr dort eingeht.
6.
Die Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgt am 22.04.2023 ab 18.00 Uhr im Kultur- und Tagungszentrum Tannhäuser, OT Wenigenlupnitz, Am Röderweg 3, 99820 Hörselberg-Hainich.
Christian Blum
Bürgermeister