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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Wahlbekanntmachung zur Wahl des stellvertretenden Ortsbrandmeisters 2023

1.

Die Wahl des stellvertretenden Ortsbrandmeisters wird gemäß § 16 Abs. 2 i. V. m. § 16 Abs. 7 der Satzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst als Briefwahl durchgeführt.

2.

Wahlberechtigt sind nach § 15 Abs. 2 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Hörselberg-Hainich.

3.

Bei der Wahl des stellvertretenden Ortsbrandmeister sind zwei Wahlvorschläge zugelassen. Das Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 15 Abs. 2 Satz 2 und 3 ThürBKG, § 13 Abs. 3 Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung (ThürFwOrgVO) und der Satzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst wurde festgestellt.

4.

Zugelassene Wahlvorschläge:

5.

Der Wahlbrief ist an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle (Gemeinde Hörselberg-Hainich, Wahlbüro, OT Behringen, Hauptstraße 90 A, 99820 Hörselberg-Hainich) so rechtzeitig zu übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 21.04.2023 bis 14.00 Uhr dort eingeht.

6.

Die Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgt am 22.04.2023 ab 18.00 Uhr im Kultur- und Tagungszentrum Tannhäuser, OT Wenigenlupnitz, Am Röderweg 3, 99820 Hörselberg-Hainich.

Christian Blum

Bürgermeister