in Teilen der Gemarkungen Sättelstädt und Sondra
Aufgrund fehlender Bodenschätzungsunterlagen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich.
Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt I S. 3176) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamtes Eisenach durchzuführen.
Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:
Beginn: 03.04.2023
Dauer: etwa 6 Monate
Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
Auskünfte zur Bodenschätzung in den oben genannten Gemarkungen erteilt Ihnen die Amtlich Landwirtschaftliche Sachverständige des Finanzamtes Eisenach unter der Telefonnummer 0361-57 361 8303.
Amtsleitung des Finanzamtes Eisenach
Hausanschrift:
Finanzamt Eisenach, Ernst-Thälmann-Str. 78, 99817 Eisenach
E-Mail-Adresse: poststelle@finanzamt-eisenach.thueringen.de