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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Beschluss - Nr. 2025 / 0004 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 11.03.2025 über die protokollarische Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 28.01.2025 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis

gesetzt. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 13

Ja-Stimmen 13

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.

Beschluss - Nr. 2025 / 0005 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 11.03.2025 die Bereitstellung von Haushaltsmitteln als Vorgriff auf den Haushalt 2025 für die Haushaltsstelle 2.13000.94002.002 in Höhe von 43.243,03 Euro zur Begleichung der Planungsschlussrechnungen (FD Gebäude und FD Tragwerk) der Fa. Lehrmann & Partner GbR für das Multifunktionsgebäude Wenigenlupnitz.

Die Ausgabeposition wird mit in den Haushaltsplan 2025 aufgenommen.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20 + 1

davon anwesend 13

Ja-Stimmen 13

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.

Beschluss - Nr. 2025 / 0006 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 11.03.2025 die Beauftragung der Neue Energien Hörselberg-Hainich GmbH mit der Projektleitung und Koordination der Kommunalen Wärmeplanung gern. WPG und ThürWPGAG. Die Aktualisierung der Wärmeplanung im 5-Jahres-Rhythmus ist von diesem Auftrag nicht erfasst.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 13

Ja-Stimmen 13

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.