Zur Erfüllung des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes ist jede Gemeinde verpflichtet, eine Schiedsstelle einzurichten. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und haben die Aufgabe, in zivilrechtlichen Streitfällen (u. a. Nachbarschaftsstreitigkeiten) als Vorstufe von gerichtlichen Klagen aufklärend und schlichtend zu wirken. Die Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Gemeinde Hörselberg-Hainich sucht ab dem 1. Juli 2025 interessierte Personen zur Besetzung der Schiedsstelle für den Bereich der Gemeinde Hörselberg-Hainich.
Gesucht werden ein VORSITZENDER / eine VORSITZENDE der Schiedsstelle und eine STELLVERTRETENDE SCHIEDSPERSON.
Die Tätigkeit wird im Ehrenamt auf die Dauer von fünf Jahren ausgeübt.
Die Schiedspersonen werden vom Gemeinderat gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes berufen und verpflichtet.
Es wird eine monatliche Entschädigung in Höhe von 20 Euro gezahlt.
Das Schiedsamt bringt folgende Aufgaben mit sich:
Als Schiedsperson führen Sie Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten durch. Ziel ist es, Vergleichsvorschläge zu unterbreiten. Weitere Aufgaben sind das Feststellen eines erfolglosen Sühneversuchs, die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs in Strafsachen sowie die Führung von Protokoll- und Kassenbüchern. Als Schiedsperson führen Sie feste Sprechstunden und Schlichtungsverfahren nach eigener Zeiteinteilung durch. Die Gebühren stehen zu gleichen Teilen der Schiedsperson und der Gemeinde zu.
Folgende Voraussetzungen sollen Sie mitbringen:
| • | Sie besitzen das Wahlrecht. |
| • | Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet. |
| • | Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Hörselberg-Hainich. |
| • | Sie sollten die Fähigkeit besitzen, sachlich und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten und das erforderliche Verhandlungsgeschick besitzen. |
| • | Sie sollten gerne mit anderen Menschen arbeiten und über einen seriösen privaten wie beruflichen Hintergrund verfügen. |
| • | Sie sollten die Bereitschaft zur Fortbildung haben. |
Bewerbungen für das Amt als Schiedsperson können Sie gerne bis zum 25. April 2025 schriftlich mit Ihrem Lebenslauf an die
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| Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich |
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| Hauptstraße 90 A |
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| 99820 Hörselberg-Hainich/OT Behringen |
senden.
Sven Kellner
Bürgermeister