1.
Am 26. Mai 2024 finden von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Wahl der Kreistagsmitglieder des Wartburgkreises, der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Hörselberg-Hainich, der Ortsteilbürgermeister und die Ortsteilräte für die nachfolgend aufgeführten Ortsteile mit Ortsteilverfassung statt:
| - | Behringen mit Hütscheroda |
| - | Bolleroda mit Beuernfeld |
| - | Craula |
| - | Ettenhausen/Nesse mit Melborn |
| - | Großenlupnitz |
| - | Hastrungsfeld mit Burla |
| - | Kälberfeld |
| - | Reichenbach |
| - | Sättelstädt mit Sondra |
| - | Tüngeda |
| - | Wenigenlupnitz |
| - | Wolfsbehringen |
Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2.
Die Gemeinde Hörselberg-Hainich bildet 12 Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich:
| Stimmbezirk | Anschrift Wahllokal | barrierefrei |
| 01 Behringen mit Hütscheroda | Kulturhaus Behringen Hauptstraße 97, 99820 Hörselberg-Hainich | ja |
| 02 Bolleroda mit Beuernfeld | Bürgerhaus Beuernfeld Himmelsbach 2, 99820 Hörselberg-Hainich |
|
| 03 Craula | Gaststätte Am Rennstieg Craula, Am Waidstein 70, 99820 Hörselberg-Hainich |
|
| 04 Ettenhausen/N. mit Melborn | FFW Gerätehaus Ettenhausen/Nesse Triftweg, 99820 Hörselberg-Hainich |
|
| 05 Großenlupnitz | Bürgerhaus Großenlupnitz Eichelgasse 29, 99820 Hörselberg-Hainich | ja |
| 06 Hastrungsfeld mit Burla | Bürgerhaus Hastrungsfeld Hastrungsfeld 2, 99820 Hörselberg-Hainich |
|
| 07 Kälberfeld | Bürgerhaus Kälberfeld Am Hörselberg 47 A, 99820 Hörselberg-Hainich |
|
| 08 Reichenbach | Feuerwehrgerätehaus Reichenbach Landstraße 70 b, 99820 Hörselberg-Hainich | ja |
| 09 Sättelstädt mit Sondra | Bürgerhaus Sättelstädt Sondraer Straße 102, 99820 Hörselberg-Hainich | ja |
| 10 Tüngeda | Vereinshaus Tüngeda Tüngedaer Str. 19, 99820 Hörselberg-Hainich | ja |
| 11 Wenigenlupnitz | KUZ Wenigenlupnitz Röderweg 3, 99820 Hörselberg-Hainich | ja |
| 12 Wolfsbehringen | Kulturhaus Wolfsbehringen Dorfstraße 77 A, 99820 Hörselberg-Hainich |
|
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich:
| Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich |
| Rathaussaal |
| OT Behringen |
| Hauptstraße 90 A |
| 99820 Hörselberg-Hainich |
Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag, dem 26. Mai 2024 um 15:00 Uhr, zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass in den Wahlraum mit. Bitte bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl noch benötigt wird.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
3.1.
Bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder sowie der Kreistagsmitglieder findet eine Verhältniswahl statt, weil mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden sind.
Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler hat drei Stimmen. Sie können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Sie können ihre drei Stimmen auch auf verschiedenen Bewerber verteilen und zwar dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlages mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlages mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern).
3.2.1
Für die Wahl der Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung
| - | Behringen mit Hütscheroda |
| - | Craula |
| - | Sättelstädt mit Sondra |
| - | Tüngeda |
sind mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden.
Sie haben eine Stimme. Sie vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
3.2.2
Für die Wahl der ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung
| - | Bolleroda mit Beuernfeld |
| - | Ettenhausen/Nesse mit Melborn |
| - | Großenlupnitz |
| - | Hastrungsfeld mit Burla |
| - | Kälberfeld |
| - | Reichenbach |
| - | Wenigenlupnitz |
| - | Wolfsbehringen |
ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden.
Sie haben eine Stimme. Sie vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.
4.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
6.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag 26. Mai 2024 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
7.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 27.Mai 2024 jeweils um 09:00 Uhr bis voraussichtlich 13:00 Uhr, in denselben Wahlräumen sowie in den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
Hörselberg-Hainich, 12.04.2024
gez.
Anke Schwerdt
Gemeindewahlleiterin