Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 24.03.2026 über die protokollarische Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 27.01.2026 in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder ⤄20+1
davon anwesend ⤄17
Ja-Stimmen ⤄13
Nein-Stimmen⤄ 0
Stimmenthaltungen⤄ 4
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 24.03.2026 den Eintritt der Gemeinde Hörselberg-Hainich in die Forstwirtschaftliche Vereinigung Nordthüringen w. V., Bahnhofstraße 76, 99831 Amt Creuzburg.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder ⤄20+1
davon anwesend⤄ 17
Ja-Stimmen ⤄17
Nein-Stimmen⤄ 0
Stimmenthaltungen⤄ 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 24.03.2026 die Legitimation des Bürgermeisters bzgl. der Unterzeichnung der vertraglichen Vereinbarungen über den Eintritt der Gemeinde Hörselberg-Hainich in die Forstwirtschaftliche Vereinigung Nordthüringen w. V. Bahnhofstraße 76, 99831 Amt Creuzburg.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder⤄ 20+1
davon anwesend ⤄17
Ja-Stimmen ⤄17
Nein-Stimmen⤄ 0
Stimmenthaltungen⤄ 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 24.03.2026:
| 1. | das vorliegende Abwägungsprotokoll über die während der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes für den Teilbereich des Gewerbegebietes „lm Straßfeld", Ortsteil Behringen, gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) als Abwägungsergebnis entsprechend Anlage 1. |
| 2. | das Abwägungsmaterial (Anlagen 1 und 2) zu den Verfahrensunterlagen zu nehmen. |
| 3. | die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie die Bürger, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Kenntnis zu setzen. |
| 4. | das Abwägungsergebnis in den Bebauungsplan einzuarbeiten. |
| 5. | den vorliegenden Bebauungsplan des Gewerbegebietes 1. Änderung „Im Straßfeld“ (bestehend aus der Planzeichnung - Teil A - und den textlichen Festsetzungen - Teil B-) als Satzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Anlage 3). |
| 6. | die Begründung zum Bebauungsplan zu billigen (Anlagen 4). |
| 7. | die Vorlage der Satzungsunterlagen gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vor ihrer Bekanntmachung bei der Rechtsaufsichtbehörde. |
| 8. | die Bekanntmachung des Beschlusses der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder ⤄20+1
davon anwesend ⤄17
Ja-Stimmen ⤄17
Nein-Stimmen ⤄0
Stimmenthaltungen ⤄0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 24.03.2026 über die Einführung einer Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder⤄ 20+1
davon anwesend ⤄17
Ja-Stimmen ⤄17
Nein-Stimmen⤄ 0
Stimmenthaltungen⤄ 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.