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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse des Gemeinderates vom 18.04.2023

Beschluss - Nr. 2023 / 014

des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 18.04.2023 über die protokollarische Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 07.02.2023 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 16

Ja-Stimmen 12

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 4

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2023 / 015

des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 18.04.2023, über den Grundsatzbeschluss zur innerörtlichen Herstellung der Gehweganlage entlang der K1 im Bereich der Creuzburger Straße im OT Burla in Richtung Ebenheim.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 18

Ja-Stimmen 18

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2023 / 016

des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 18.04.2023, dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung gemäß § 31. Abs. 2 BauGB von den festgesetzten Baugrenzen gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gewerbegebiet Großenlupnitz-West, im Zuge der Beantragung einer Baugenehmigung für die geplante Erweiterung der Automatentankstelle um eine Zapfsäuleninsel mit Überdachung durch die Keck Energieservice GmbH & Co. KG, Driburger Straße 9, 33034 Brakel, zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 18

Ja-Stimmen 18

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.