Beschluss - Nr. 2023 / 022
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 über die protokollarische Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 28.02.2022 in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 4
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 023
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023, über eine nachhaltige und generationengerechte Gemeindewirtschaft.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen notwendig, um eine zweckgebundene Ansparung in der Rücklage zur Sondertilgung der auslaufenden
Kredite im Jahr 2026 zu gewährleisten:
| 1. | Rückflüsse aus Jahresrechnungen werden zu 75% in der Rücklage angespart |
| 2. | Verkaufserlöse und Mehreinnahmen werden zu 75% in der Rücklage angespart |
| 3. | Raten auslaufender Kredite werden zu 100% in der Rücklage angespart |
Um den Handlungsrahmen der Gemeinde zu wahren, gelten folgende Ausnahmetatbestände, um auf Mittel für die Sondertilgung zugreifen zu können:
| 1. | Abschluss investiver Maßnahmen (bezogen auf den Finanzplan 2023) |
| 2. | Ausführungen notwendiger unaufschiebbarer Beschaffungen (nach vorheriger Wirtschaftlichkeitsprüfung). |
Weitere Faktoren, die Ausnahmetatbestände begründen sind:
| 1. | gesetzliche Vorgaben |
| 2. | belegbare kommunale Pflichtaufgaben, auf Grundlage von Gutachten, Nachweisen und Stellungnahmen der Rechtsaufsichtsbehörde |
| 3. | notwendige Investitionen nach Wirtschaftlichkeitsberechnungen. |
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 5
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 024
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 den Grundsatzbeschluss zur Beantragung von Fördermitteln für die Neuanschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Ortsteilfeuerwehr Craula.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 12
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 025
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 den Grundsatzbeschluss zur Beschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Hörselberg-Hainich (Ortsteilfeuerwehr Behringen).
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 12
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 026
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023, dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung gemäß § 31. Abs. 2 BauGB, für die geplante partielle Nutzungserweiterung für den Gebäudebereich „Hubschrauber-Fertigung", im Zuge der Beantragung einer Nutzungsumänderung durch die Firma LINDIG GmbH, Am Flugplatz 3, 99820 Hörselberg-Hainich, zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 027
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023, die Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters der Gemeinde Hörselberg-Hainich rückwirkend zum 01.01.2023 auf 265,00 Euro festzulegen.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 11
Ja-Stimmen 3
Nein-Stimmen 6
Stimmenthaltungen 2
Aufgrund von § 38 ThürKO war ein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss - Nr. 2023 / 028
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 über die außerplanmäßige Ausgabe für den Abschluss eines Vorvertrages zum Verkauf eines Grundstückes im Gewerbegebiet Großenlupnitz in der
Haushaltstelle - 2.88911.93200.999 - in Höhe von 9.500,00 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Minderausgaben in der Haushaltsstelle
2.75002.95001.999 Neugestaltung und Sanierung Friedhof Sättelstädt.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 12
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 029
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufnahme von
| Frau Sabine Bauer, geb. am 18.11.1967 |
| wohnhaft im OT Behringen, |
| Am Schlossgarten 2, 99820 Hörselberg-Hainich |
in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 12
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 029 a
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufnahme von
| Herrn Jan Biallas, geb. am 21.10.1977 |
| wohnhaft im OT Wenigenlupnitz, |
| Torstraße 105, 99820 Hörselberg-Hainich |
in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 029 b
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufnahme von
| Frau Katharina Bohn, geb. am 22.07.1988 |
| wohnhaft im OT Behringen, |
| Holztor 21, 99820 Hörselberg-Hainich |
in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 029 c
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufnahme von
| Frau Gabriele Dawo, geb. am 10.01.1964 |
| wohnhaft im OT Hütscheroda, |
| Schlossstraße 12 a, 99820 Hörselberg-Hainich |
in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 12
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 029 d
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufnahme von
| Frau Manja Einicke, geb. am 15.02.1974 |
| wohnhaft im OT Behringen, |
| Craulaer Straße 12, 99820 Hörselberg-Hainich |
in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 029 e
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufnahme von
| Frau Marina Fuchs, geb. am 04.07.1963 |
| wohnhaft im OT Wolfsbehringen, |
| Dorfstraße 63a, 99820 Hörselberg-Hainich |
in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 12
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit ehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 029 f
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufnahme von
| Herrn Carsten Hanf, geb. am 04.04.1969 |
| wohnhaft im OT Großenlupnitz, |
| Tulpenweg 7, 99820 Hörselberg-Hainich |
in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 029 g
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufnahme von
| Herrn Werner König, geb. am 08.05.1962 |
| wohnhaft im OT Hastrungsfeld, |
| Hastrungsfeld 33, 99820 Hörselberg-Hainich |
in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 029 h
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufnahme von
| Herrn Rolf Krämer, geb. am 04.04.1960 |
| wohnhaft im OT Wolfsbehringen, |
| Friedrich-Engels-Straße 4, 99820 Hörselberg-Hainich |
in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit.
Abstimmungsergebnis
gesetzt. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 029 i
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufnahme von
| Herrn Matthias Krause, geb. am 31.05.1992 |
| wohnhaft im OT Reichenbach, |
| Landstraße 56, 99820 Hörselberg-Hainich |
in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 12
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 029 j
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufnahme von
| Herrn Matthias Krieg, geb. am 26.07.1971 |
| wohnhaft im OT Sondra, |
| An der Emse 9, 99820 Hörselberg-Hainich |
in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 029 k
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufnahme von
| Frau Stefanie Michalke, geb. am 03.12.1989 |
| wohnhaft im OT Wolfsbehringen, |
| Dorfstraße 102, 99820 Hörselberg-Hainich |
in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 12
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 029 I
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufnahme von
| Frau Nicole Ostermann, geb. am 04.11.1985 |
| wohnhaft im OT Großenlupnitz, |
| Tulpenweg 7, 99820 Hörselberg-Hainich |
in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 2
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss ist damit abgelehnt.
Beschluss - Nr. 2023 / 029 m
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufnahme von
| Frau Stefanie Otto, geb. am 09.10.1981 |
| wohnhaft im OT Großenlupnitz, |
| Friedhofstraße 11, 99820 Hörselberg-Hainich |
in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 2
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss ist damit abgelehnt.
Beschluss - Nr. 2023 / 029 n
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufnahme von
| Herrn Daniel Reitz, geb. am 16.06.1976 |
| wohnhaft im OT Behringen, |
| Am Schloßgarten 6, 99820 Hörselberg-Hainich |
in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Beschluss - Nr. 2023 / 029 o
des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufnahme von
| Frau Jana Röder, geb. am 25.08.1979 |
| wohnhaft im OT Sättelstädt, |
| Mühlgasse 134, 99820 Hörselberg-Hainich |
in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.