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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Wahlergebnis der Wahl der Ortsteilräte der Ortsteile mit Ortsteilverfassung der Gemeinde Hörselberg-Hainich am 26.05.2024

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 für die Wahl der Ortsteilräte der Ortsteile mit Ortsteilverfassung

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01 Behringen mit Hütscheroda

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02 Bolleroda mit Beuernfeld

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03 Craula

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04 Ettenhausen/Nesse mit Melborn

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05 Großenlupnitz

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06 Hastrungsfeld mit Burla

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07 Kälberfeld

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08 Reichenbach

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09 Sättelstädt mit Sondra

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10 Tüngeda

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11 Wenigenlupnitz

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12 Wolfsbehringen

die Ergebnisse festgestellt und bestätigt. In den Anlagen 1 bis 12 ist das Ergebnis für jeden Ortsteil dargestellt.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen dieses Gesetzes (§ 31 Abs. 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.

Rechtsaufsichtsbehörde

Landratsamt Wartburgkreis, Kommunalaufsicht, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen.

Hörselberg-Hainich, 28.05.2024

gez. Anke Schwerdt

Wahlleiterin