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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Beschluss - Nr. 2025 / 0010 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 15.04.2025 über die protokollarische Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 11.03.2025 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 12

Ja-Stimmen 9

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 3

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2025 / 0011 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 15.04.2025 die Festsetzung der Abgrenzung des Innenbereiches für die Ortslage Bolleroda. Die Abgrenzung erfolgt gemäß dem beiliegenden Katasterplan.

Der Katasterplan im Maßstab 1:1500 mit der eingetragenen Abgrenzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20 + 1

davon anwesend 12

Ja-Stimmen 11

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 1

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2025 / 0012 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 15.04.2025 die Beendigung des Normenkontrollverfahrens durch Rücknahme des Normenkontrollantrages beim ThürOVG - 4 N 322/23, soweit der WAZV gegenüber der Gemeinde schriftlich erklärt, dass er seine Kosten im Normenkontrollverfahren selbst trägt. Der Bürgermeister wird hiermit beauftragt den Beschluss umzusetzen, in dem er die Kanzlei Grünert, Swierczyna, König, Rechtsanwälte PartmbB entsprechend schriftlich anweist.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 12

Ja-Stimmen 10

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 2

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2025 / 0013 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 15.04.2025 die Planung zur Revitalisierung mit Nachnutzung Alter Gutshof 1 - 3 im OT Wenigenlupnitz nicht fortzuführen und das Projekt beim Fördermittelgeber TLLLR zu beenden. Die Rückforderung der bereits ausgezahlten Fördermittel in Höhe von 50.293,06 Euro sowie die offenen Forderungen der vertraglich vereinbarten Planungsleistungen von ca. 80.000,00 Euro sind im Haushalt 2025 einzuplanen und nach Genehmigung des Haushaltsplanes zu begleichen.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 12

Ja-Stimmen 10

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 2

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.