Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 15.04.2025 über die protokollarische Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 11.03.2025 in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 3
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 15.04.2025 die Festsetzung der Abgrenzung des Innenbereiches für die Ortslage Bolleroda. Die Abgrenzung erfolgt gemäß dem beiliegenden Katasterplan.
Der Katasterplan im Maßstab 1:1500 mit der eingetragenen Abgrenzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20 + 1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 15.04.2025 die Beendigung des Normenkontrollverfahrens durch Rücknahme des Normenkontrollantrages beim ThürOVG - 4 N 322/23, soweit der WAZV gegenüber der Gemeinde schriftlich erklärt, dass er seine Kosten im Normenkontrollverfahren selbst trägt. Der Bürgermeister wird hiermit beauftragt den Beschluss umzusetzen, in dem er die Kanzlei Grünert, Swierczyna, König, Rechtsanwälte PartmbB entsprechend schriftlich anweist.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 2
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 15.04.2025 die Planung zur Revitalisierung mit Nachnutzung Alter Gutshof 1 - 3 im OT Wenigenlupnitz nicht fortzuführen und das Projekt beim Fördermittelgeber TLLLR zu beenden. Die Rückforderung der bereits ausgezahlten Fördermittel in Höhe von 50.293,06 Euro sowie die offenen Forderungen der vertraglich vereinbarten Planungsleistungen von ca. 80.000,00 Euro sind im Haushalt 2025 einzuplanen und nach Genehmigung des Haushaltsplanes zu begleichen.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 12
Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 2
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.