(Bildquelle: Geoproxy Kartenauszug, © GeoBasis-DE / BKG 2024 dl-de/by-2-0)
| hier: | Öffentliche Auslegung des Entwurfes |
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg - Hainich hat am 20. August 2024 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans der Gemeinde Hörselberg-Hainich für das Gewerbe- und Industriegebiet „Im Straßfeld" im Ortsteil Behringen gefasst.
Die 1. Änderung wird nur für einen Teilbereich (siehe Karte Geltungsbereich) aufgestellt und wie folgt begrenzt:
| - | Im Norden: | durch die unmittelbar angrenzende Bundesstraße B 84 |
| - | Im Süden: | durch die landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche |
| - | Im Westen: | durch die landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche |
| - | Im Osten: | durch das angrenzende Gewerbegebiet |
Geltungsbereich:
Ziel der Planung ist es, die zulässige Höhe für die baulichen Anlagen im Industriegebiet exakt zu definieren. Außerdem soll die Höhe der baulichen Anlage von 12 m auf 15m erhöht werden und die festgelegenen Dachformen erweitert werden.
Des Weiteren soll die Errichtung von Solaranlagen, Photovoltaik- Freiflächenanlagen oder Windenergieanlagen derart beschränkt werden, dass sie nur ausnahmsweise zugelassen werden können, wenn sie der Versorgung der angesiedelten Unternehmen dient.
Durch die vorgenannten Änderungen im Bebauungsplan werden keine Änderungen am Baubestand sowie an den genehmigten immissionsschutzrechtlichen Betriebsabläufen erwartet. Somit werden auch keine erheblichen Umweltaus- wirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter erwartet und deshalb von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht und der Überwachung abgesehen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß §13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), dem Umweltbericht (§ 2a BauGB), der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB), sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB) abgesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg - Hainich hat in seiner Sitzung am 20. August 2024 dem Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Im Straßfeld" für den Teilbereich der VEKA Betriebsfläche zugestimmt sowie die Begründung gebilligt. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbe- und Industriegebiet „Im Straßfeld", einschließlich aller dazu relevanter Unterlagen, wird in der Zeit:
vom 05.06.2026 bis einschließlich 06.07.2026
öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können in der Bauverwaltung der Gemeinde Hörselberg-Hainich, Ortsteil Behringen, Hauptstraße 90 A in 99820 Hörselberg - Hainich zu den nachfolgend genannten Dienstzeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 036254-73031; E-Mail: leitung-bov@hoerselberg-hainich.de) durch jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden:
| Die Dienstzeiten sind: | |
| Montag, Mittwoch | 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 14:30 Uhr |
| Dienstag | 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 18 Uhr |
| Donnerstag | 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Freitag | 9 Uhr bis 12 Uhr |
Zusätzlich zur Einsicht während der o.g. Dienststunden wird die Veröffentlichung auf den Internetseiten der Gemeindeverwaltung www.hoerselberg-hainich.de unter Aktuelles > öffentliche Beteiligung veröffentlicht.
Während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an: leitung-bov@hoerselberg-hainich.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Ortsteil Behringen, Hauptstraße 90 A in 99820 Hörselberg - Hainich gesendet oder auch auf anderem Wege zur Niederschrift dort abgegeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbe- und Industriegebiet „Im Straßfeld" unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Hörselberg-Hainich, den 08.05.2026
Sven Kellner
Bürgermeister