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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse des Gemeinderates vom 12.05.2026

Beschluss - Nr. 2026 / 0014 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 12.05.2026 über die protokollarische Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 24.03.2026 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis

gesetzt. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 17

Ja-Stimmen 13

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 4

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

 

 

Beschluss - Nr. 2026 / 0015 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 12.05.2026 die Rücknahme des Beschlusses 2026/0009 vom 24.03.2026.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20 + 1

davon anwesend 17

Ja-Stimmen 16

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 1

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

 

 

Beschluss - Nr. 2026 / 0016 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 12.05.2026 über die Einführung einer Vergnügungs- und Spielapparatesteuersatzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 17

Ja-Stimmen 17

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.

 

 

Beschluss - Nr. 2026 / 0017 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 12.05.2026:

1.

das vorliegende Abwägungsprotokoll über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit zum Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) als Abwägungsergebnis entsprechend Anlage 1.

2.

das Abwägungsmaterial (Anlagen 1 und 2) zu den Verfahrensunterlagen zu nehmen.

3.

die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie die Bürger, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Kenntnis zu setzen.

4.

das Abwägungsergebnis in den Bebauungsplan einzuarbeiten.

5.

den vorliegenden Bebauungsplan (bestehend aus der Planzeichnung - Teil A - und den textlichen Festsetzungen - Teil B-) als Satzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Anlage 3).

6.

die Begründung zum Bebauungsplan zu billigen (Anlagen 4).

7.

die Beauftragung des Bürgermeisters, die Genehmigung für den Bebauungsplan, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB, bei der höheren Verwaltungsbehörde zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

8.

die Bekanntmachung des Beschlusses der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 17

Ja- Stimmen 16

Nein- Stimmen 1

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

 

 

Beschluss - Nr. 2026 / 0018 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 12.05.2026 über die Haushaltssatzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich sowie den Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 17

Ja-Stimmen 15

Nein-Stimmen 1

Stimmenthaltungen 1

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

 

 

Beschluss - Nr. 2026 / 0019 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 12.05.2026 über die Finanzplanung 2025 bis 2029 mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2026 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis

gesetzt. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 17

Ja Stimmen 15

Nein-Stimmen 1

Stimmenthaltungen 1

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.