Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 12.05.2026 über die protokollarische Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 24.03.2026 in der vorliegenden Form.
gesetzt. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 13
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 4
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 12.05.2026 die Rücknahme des Beschlusses 2026/0009 vom 24.03.2026.
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20 + 1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 16
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 12.05.2026 über die Einführung einer Vergnügungs- und Spielapparatesteuersatzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich.
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 17
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 12.05.2026:
| 1. | das vorliegende Abwägungsprotokoll über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit zum Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) als Abwägungsergebnis entsprechend Anlage 1. |
| 2. | das Abwägungsmaterial (Anlagen 1 und 2) zu den Verfahrensunterlagen zu nehmen. |
| 3. | die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie die Bürger, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Kenntnis zu setzen. |
| 4. | das Abwägungsergebnis in den Bebauungsplan einzuarbeiten. |
| 5. | den vorliegenden Bebauungsplan (bestehend aus der Planzeichnung - Teil A - und den textlichen Festsetzungen - Teil B-) als Satzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Anlage 3). |
| 6. | die Begründung zum Bebauungsplan zu billigen (Anlagen 4). |
| 7. | die Beauftragung des Bürgermeisters, die Genehmigung für den Bebauungsplan, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB, bei der höheren Verwaltungsbehörde zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
| 8. | die Bekanntmachung des Beschlusses der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB. |
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja- Stimmen 16
Nein- Stimmen 1
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 12.05.2026 über die Haushaltssatzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich sowie den Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 in der vorliegenden Form.
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 15
Nein-Stimmen 1
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 12.05.2026 über die Finanzplanung 2025 bis 2029 mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2026 in der vorliegenden Form.
gesetzt. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja Stimmen 15
Nein-Stimmen 1
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.