Die Prüfung wird von einer beauftragten Fachfirma durchgeführt. Nicht standsichere Grabsteine werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet, um sofort auf die Situation aufmerksam zu machen. Sollte die Gefahr, dass ein Grabstein umfällt zu hoch sein, wird dieser Stein direkt niedergelegt.
Die Nutzungsberechtigten von mangelhaften Gräbern werden zusätzlich schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich umgehend mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen.
Die Gemeinde Hörselberg-Hainich ist laut der Unfallverhütungsvorvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit der Grabsteine zu prüfen.
Verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand der Grabsteine und sonstigen baulichen Anlagen sind jedoch die dafür zuständigen Nutzungsberechtigten.
Ihre Friedhofsverwaltung