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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und der im Planungsbeirat vertretenen Institutionen zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen nach§ 9 Abs. 2 ROGi.V.m. § 3 ThürLPIG

Am 25.03.2026 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen den 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Gesamtplan) beschlossen und mit weiteren zweckdienlichen Unterlagen zur Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und der im Planungsbeirat vertretenen Institutionen gemäß§ 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 ThürLPIG freigegeben.

Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit§ 3 Abs. 2 ThürLPIG öffentlich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des „2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen" umfasst das gesamte Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen bestehend aus den Landkreisen Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg sowie der kreisfreien Stadt Suhl.

Der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen trifft Festlegungen zu den Themen Raumstruktur (Raumstrukturelle Gliederung und Interkommunale Kooperation, Zentrale Orte und Überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen). Siedlungsstruktur (Siedlungsentwicklung, Sicherung des Kulturerbes, Flächenvorsorge Industrie und Gewerbe sowie Großflächiger Einzelhandel), Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur, Ver- und Entsorgungsinfrastruktur einschließlich u.a. Vorranggebiete Windenergie und Soziale Infrastruktur), und Freiraumstruktur (Freiraumsicherung, Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung sowie Tourismus und Erholung).

Die Planungsziele des 2. Entwurfs des Regionalplans Südwestthüringen wurden an die geänderten bundes- und landesrechtlichen Vorgaben, u.a. an das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (geändert durch die erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025, veröffentlicht am 30.08.2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen Nr. 12/2024, S. 525 ff.) angepasst. Danach ist mit dem 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen gemäß der Zielfestlegung 5.2.7 LEP 2025 das regionale Teilflächenzwischenziel für den Freistaat Thüringen umzusetzen und 6.899 ha (1,7 % der Planungsregionsfläche) bis 31.12.2027 als Vorranggebiete Windenergie auszuweisen.

Der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen umfasst folgende Unterlagen:

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Regionalplan - Textteil inklusive Begründungen sowie 2 Anlagen zur Begründung Z3-4,

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Kapitelanhängige Karten im Maßstab 1:375.000 (Karte 1-1 Raumstruktur, Karte 3-1 Verkehr, Karte 4-1 Freiraumsicherung, Karte 4-2 Tourismus)

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Karten der Schutzbereiche für Kulturerbestandorte (Sicherung des Kulturerbes) im Maßstab 1:100.000 (Karten 2-1 bis 2-4),

Raumnutzungskarte im Maßstab 1:100.000 (West- und Ostblatt) und

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Umweltbericht zum Regionalplan als gesonderter Teil der Begründung inklusive Anhänge.

Nach Einschätzung der planaufstellenden Stelle werden zusätzlich folgende zweckdienliche Unterlagen veröffentlicht:

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Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland im 1. Halbjahr 2025, Fachagentur Wind und Solare.V., 2025

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Gutachten zur Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen, Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, 2021

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Herleitung der Dichtezentren für kollisionsgefährdete Vogelarten in Thüringen, Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, 2023

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Avifaunistischer Fachbeitrag zur Fortschreibung der Regionalpläne 2015-2018, Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, 2015

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Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten (Berichte zum Vogelschutz, Band 51), Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW), 2015

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Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Fledermausschutzes bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) in Thüringen, Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, 2015

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Abgrenzung von Landschaftsbildeinheiten als Basis für die Bemessung der Höhe von Ersatzgeldzahlungen in Thüringen, Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie/ Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU), Prof. Dr. Michael Roth und Caroline Fischer, 2018

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Regionalisierte Bewertung des Landschaftsbildes für die Planungsregion Südwestthüringen einschließlich einzelfallbezogener Visualisierungen, Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen/Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU), Prof. Dr. Michael Roth und Caroline Fischer/ Lenne 3D GmbH, Jochen Mülder, 2021

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Bedeutsame Landschaften in Deutschland, Universität Kassel, Schwarzer, Mengel, Reppin und Wiechmann/Bundesamt für Naturschutz, 2022

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Erdbebenbeobachtung in Mitteldeutschland - Dreijahresbericht 2016- 2018, Thüringer Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 2019

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Filtermethoden an Erdbebenmessstationen. Signalverarbeitung zum Entfernen der von Windenergieanlagen erzeugten Schwingungen, Fachagentur Windenergie an Lande.V., 2022

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Vollzugshinweise für die Denkmalfachbehörden und die unteren Denkmalschutzbehörden für Plan- und Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen, Thüringer Staatskanzlei, 2024

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Kulturdenkmale mit erhöhter Raumwirkung in Südthüringen 2015, Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, 2015

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Prüfbögen zur Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie, Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen, 2026

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Landwirtschaftlicher Fachbeitrag Südwestthüringen für die Fortschreibung des Regionalplans Südwestthüringen, Arbeitsgemeinschaft Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 460, Landwirtschaftsämter Bad Salzungen und Hildburghausen sowie Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Mai/Juni 2015

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Lagerstättenwirtschaftliche Jahresanalyse für die Jahre 2022 und 2023, Schriftenreihe Nr. 131, Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, 2024

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Regionales Energie- und Klimakonzept - Teil II: Klimakonzept (Raumentwicklungsstrategie Klimawandel), Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen, September 2015

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Vielfalt durch Vernetzung - Biotopverbundkonzept für den Freistaat Thüringen, Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, November 2020

Gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 Abs. 2 ThürLPIG werden der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Textteil inklusive Begründungen, Themenkarten und Raumnutzungskarte sowie Anlagen zur Begründung), der Umweltbericht zum Regionalplan (inklusive Anhänge) sowie die nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft zweckdienlichen Unterlagen

vom 18.05.2026 bis einschließlich 20.07.2026

auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen veröffentlicht und stehen zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung bereit unter

https://regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen

Zudem liegen die o.g. Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums zur Einsichtnahme durch jedermann bei der 

Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen

beim Thüringer Landesverwaltungsamt

Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl

Haus 3, Raum 1.39/1.40

zu den nachgenannten Öffnungszeiten (außer an Feiertagen) öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Donnerstag:

08:30 -12:00 Uhr und

13:30- 15:30 Uhr

Mittwoch

08:30 - 12:00 Uhr und 

13:30- 17.30 Uhr

Freitag:

08:30- 12:00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten unter 0361/ 53331-5301.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden alle Unterlagen als leicht zu erreichende analoge Zugangsmöglichkeit im oben angegebenen Zeitraum auch in den nachfolgend genannten Auslegungsstellen und zu den angegebenen Dienstzeiten (außer an Feiertagen) zur Einsichtnahme ausgelegt:

Landratsamt des Wartburgkreises

Amt 21 - Kreisplanung und Regionalentwicklung, 1. Etage, Raum 105

Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen

Montag und Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und 

13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und 

13:00 - 17:30 Uhr

Freitag:

09:00 - 12:00 Uhr

Zusätzliche Termine sind nach Vereinbarung möglich unter Tel.: 03695/61 6301.

Landratsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen

Fachbereich Kreisplanung, Bau und Umwelt, Haus 4, Erdgeschoss,

Zimmer 107

Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen

Montag und Dienstag:

08:30 -12:00 Uhr

Donnerstag:

08:30 - 12:00 Uhr und

13:00 - 17.00 Uhr

Freitag:

08:30 -12:00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten unter 03685/7818 7880.

Landratsamt des Landkreises Hildburghausen

Etage 0, Raum 0.04

(Ansprechpartner: Fachbereich Kreisentwicklung,

Etage 2, Raum 2.05, Herr Fleck)

Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen

Montag:

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 - 12:00 Uhr und

13:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 - 12:00 Uhr und

13:30 - 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 - 12:00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten unter 03685/ 7818 7880.

Landratsamt des Landkreises Sonneberg

Bauverwaltungsamt, 5. Etage, Raum 508

Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg

Montag, Mittwoch und Freitag:

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 - 12:00 Uhr und 

14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 - 12:00 Uhr und

14:00 - 17:30 Uhr

Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist die Vereinbarung von Terminen Montags und Mittwochs jeweils im Zeitraum 14:00 - 16:.00 Uhr möglich unter Tel.: 03675/871 360 (Herr Uhlmann).

Stadtverwaltung Suhl

Neues Rathaus, Foyer, Erdgeschoss

Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl

Montag:

08:00 - 13:00 Uhr

Dienstag:

08:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 - 18:00 Uhr

Freitag:

08.00 - 13:00 Uhr

Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Textteil inklusive Begründungen, Themenkarten und Raumnutzungskarte sowie Anlagen zur Begründung und Umweltbericht inklusive Anhänge) sollen gemäß § 9 Abs. 2 ROG elektronisch übermittelt werden im Zeitraum vom 18.05.2026 bis einschließlich 20.07.2026 an

regionalplan2026-suedwest@tlvwa.thueringen.de

Darüber hinaus können Stellungnahmen im oben genannten Zeitraum aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl, Haus 3, Raum 1.39/1.40 während der oben genannten Öffnungszeiten oder in den oben genannten Auslegungsstellen vorgebracht werden.

Eine Pflicht des Plangebers, auf die erhaltenen Stellungnahmen jeweils mit einer Eingangsbestätigung oder Informationen zur Berücksichtigung der eingereichten Hinweise, Anregungen und Bedenken zu reagieren oder Stellungnehmende über den jeweiligen „aktuellen Stand der Dinge" zu informieren, lässt sich aus den gesetzlichen Grundlagen für das Planverfahren nicht ableiten.

Gemäß § 3 Abs. 5 ThürLPIG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Regionalplan Südwestthüringen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen ihren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen oder ihr Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Regionalplans Südwestthüringen nicht von Bedeutung ist. Ferner wird gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der oben genannten Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Hinweise zum Datenschutz

Das Verfahren der Aufstellung / Änderung der Regionalpläne sieht gemäß § 9 ROG in Verbindung mit§ 3 ThürLPIG ein umfassendes Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen vor, bestehend insbesondere aus einer Veröffentlichung im Internet von mindestens zwei Monaten. In der Eingangsbehandlung/Auswertung der dabei erfolgten Stellungnahmen, deren Weiterverarbeitung in sog. Abwägungslisten bis hin zur abschließenden Vorlage zur Abwägungsentscheidung durch die Planungsversammlung ist eine verfahrensbezogene Verarbeitung von Daten der Beteiligten unumgänglich, nicht zuletzt zu deren eindeutiger Dokumentation: Jede Stellungnahme muss im Verfahren ohne Zweifel dem Stellungnehmer zuzuordnen sein.

Es steht jedermann offen, eine Stellungnahme zum Regionalplanentwurf abzugeben. Weder die Regionalen Planungsgemeinschaften als Planungsträger noch die Regionalen Planungsstellen als Verwaltung dürfen Einfluss auf die Inhalte der Stellungnahmen oder die dort preisgegebenen personenbezogenen Daten ausüben. Aus Sicht des Datenschutzes von Relevanz sind hier die Stellungnahmen natürlicher Personen und deren Auswertung. Nicht von Bedeutung ist demgegenüber die Behandlung von Stellungnahmen öffentlicher Stellen/juristischer Personen.

Die Stellungnahmen enthalten erfahrungsgemäß sehr vielfältige Arten von personenbezogenen Daten, unter anderem werden auch immer wieder politische Anschauungen dargelegt, bisweilen Gesundheitsdaten mitgeteilt, usw. - und damit also auch besondere personenbezogene Daten gemäß Art. 9 EU-DSGVO I § 22 BDSG. Da das Beteiligungsverfahren auf der Basis des Raumordnungs- gesetzes in Verbindung mit dem Thüringer Landesplanungsgesetzes durchzuführen ist (Rechtmäßigkeit, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. f und g EU-DSGVO), erübrigt sich eine gesonderte Einverständniserklärung (konkludente Einwilligung).

Letztlich ist nochmals darauf hinzuweisen, dass keine sozialen oder für ein Profiling geeigneten Spezialdaten erhoben werden. Inhaltlich sind die Daten daher eher unproblematisch, zumal da Verarbeitungsvorgaben im Sinne des Art. 32 EUDSGVO fest vorgesehen und eingehalten werden sowie deren Weiterverarbeitung limitiert wird. Z.B. kann die Anonymisierung solcher Daten limitierend wirken, für die Behandlung in den Gremien (z.B. Abwägungslisten), aber vor allem wenn eine Weitergabe (z.B. Gerichte, Informationsfreiheitsgesetz) nicht auszuschließen ist.

So sind Weitergaben auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht unumschränkt möglich (Schutz von Dritten), oder besser: Es muss um die Stellungnahme gehen, nicht um den Stellungnehmer. Darauf basierend ist die strikte Anonymisierung bei natürlichen Personen auch legitimiert, denn es geht um freie Meinungsäußerung, und weder Behörde, Nachbar oder Unternehmen muss erfahren, was eine natürliche Person im Verfahren geäußert hat.

Wie bei allgemeinem Schriftverkehr richtet sich die Speicherdauer der Daten und Unterlagen nach den Bestimmungen des Thüringer Archivgesetzes sowie der Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Verwaltung des Freistaates Thüringen.

Auf die bzgl. der Nutzung von E-Mails bestehenden Einschränkungen und Besonderheiten - vor allem hinsichtlich der Rechtssicherheit von Stellungnahmen - wird nochmals hingewiesen.

Vgl. auch www.regionalplanung.thueringen.de und übergreifend Datenschutzerklärung unter www.thueringen.de.

Bad Salzungen, 23.04.2026

Dr. Michael Brodführer Siegel

Präsident

Landrat