Die Friedhofsgebühr ist in Höhe der in den zuletzt erteilten Bescheiden auf folgendes Konto der Gemeindekasse zu überweisen:
| Empfänger: | Gemeinde Hörselberg-Hainich |
| IBAN: | DE 51 1203 0000 0000 9049 04 |
| Verwendungszweck: | Friedhofsgebühr 2023 + ihr Kassenzeichen (siehe Bescheid rechts oben) |
Soweit der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge zu der Fälligkeit eingezogen.
Fälligkeitstermin ist der 01. Juli 2023.
Bei Fragen können Sie jederzeit zu den bekannten Dienstzeiten die Friedhofsverwaltung unter Tel.: 036254 - 73014 kontaktieren.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Hörselberg-Hainich treten nun für den Zahlungspflichtigen/Nutzungsberechtigten die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre an diesem Tag ein schriftlicher Gebührenbescheid zugegangen.
Das bedeutet, dass nach Bekanntgabe dieses Verfahrens, ebenso Widerspruch eingelegt werden kann. Dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich OT Behringen, Hauptstraße 90 a, 99820 Hörselberg-Hainich einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Absatz 2 Nr.1 Verwaltungsgerichtsordnung-VwGO).
Hörselberg-Hainich, den 06.06.2023
gez. Christian Blum
Bürgermeister