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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil - Bekanntmachung der Waldgenossenschaft „Tüngeda“

Bekanntmachung der Waldgenossenschaft „Tüngeda“

Die Waldgenossenschaft „Tüngeda“ beabsichtigt, bei der obersten Forstbehörde die Erstellung eines Eintragungsersuchens an das zuständige Grundbuchamt zu beantragen.

Hierzu werden die nachfolgenden Verzeichnisse vor der Übermittlung an die oberste Forstbehörde für die Dauer von vier Wochen zur Einsichtnahme durch ihre Mitglieder und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben, öffentlich ausgelegt.

  • Verzeichnis der zur Gesamthand gehörenden Grundstücke (Bestandsverzeichnis)
  • Verzeichnis der Mitglieder der Gesamthand mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und der Höhe des Anteils (Anteilsverzeichnis)

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 30.06.2023 bis 28.07.2023

Ort der Auslegung:

Gemeinde Hörselberg-Hainich

OT Behringen

Hauptstraße 90A

99820 Hörselberg-Hainich

Innerhalb der Auslegungsfrist können Einwendungen geltend gemacht werden.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist übermittelt die Waldgenossenschaft die Verzeichnisse an die oberste Forstbehörde, wenn gegen die Verzeichnisse keine Einwendungen geltend gemacht wurden.

Vorstand der Waldgenossenschaft „Tüngeda“