Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen
Frankental 1, 98617 Meiningen
Flurbereinigungsverfahren: Wutha
Az.: 3-3-0221 — Meiningen, den 05. Juni 2025
1. Bekanntgabe (Offenlegung) des Flurbereinigungsplanes
Gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) wird der Flurbereinigungsplan den Beteiligten im Zeitraum
vom Dienstag, 08.07.2025. bis Donnerstag, 10.07.2025 in der Zeit von 09:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 19:00 Uhr im Mehrzweckraum der Hörselberghalle Wutha-Farnroda, Ruhlaer Straße 4143, bekannt gegeben.
Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Währenddessen stehen Beauftragte des TLBG zur Erläuterung und Auskunftserteilung zur Verfügung.
Den Beteiligten ist auf ihren Wunsch an Ort und Steile die neue Feldeinteilung zu erläutern.
Diesbezügliche Termine können während der Offenlegung des Flurbereinigungsplanes vereinbart werden.
Ich bitte Sie deshalb bis spätestens 04.07.2025 telefonisch oder per E-Mail mit dem Verband für Landentwicklung, Fachbereich Landentwicklung Meiningen, Kontakt aufzunehmen, um einen Termin zu vereinbaren: Frau Vogler-Kirsch: 0361/361 57 4173086, Katrin.Vogler-Kirsch@vlf.thueringen.de oder Frau Debertshäuser: 0361/57 4173072, Steffi.Debertshaeuser@vlf.thueringen.de. Hierbei sollten Sie auch mitteilen, ob Sie eine örtliche Einweisung wünschen.
2. Ladung zum Anhörungstermin
Im Flurbereinigungsverfahren Wutha findet die Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG
am Mittwoch, den 30.07.2025, ab 10.00 Uhr
im Mehrzweckraum der Hörselberghalle Wutha-Farnroda, Ruhlaer Straße 41-43, statt.
Die Beteiligten werden hiermit geladen als
| a) | Eigentümer ihrer dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke, |
| b) | Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen, |
| c) | Landempfänger im neuen Bestand. |
Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes müssen die Beteiligten im Anhörungstermin vorbringen!
Eine Auskunftserteilung oder Erläuterung der Abfindung kann am Tag des
Anhörungsterrnins nicht mehr erfolgen!
Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht erscheinen!
Für den Anhörungstermin ist gleichfalls eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Diese kann im Offenlegungstermin, unter den vorgenannten Rufnummern oder per E-Mail erfolgen.
3. Zusendung von Auszügen aus dem Flurbereinigungsplan
Jeder Teilnehmer erhält als Anlage zu dieser Ladung einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie dem Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Dieser Auszug soll den Teilnehmern unabhängig von den Erläuterungen des Flurbereinigungsplanes im Bekanntgabetermin (Nr. 2) ermöglichen, ihre Abfindung tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen.
4. Vertretungsbefugnis
Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann.
Vollmachtvordrucke sind beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen, Frankental 1, 98617 Meiningen, oder bei dem Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Thüringen (VLF). An den Röthen 4, 98617 Meiningen kostenlos erhältlich.
Die Vollmacht muss amtlich beglaubigt werden (z.B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Gerichts- oder Polizeibehörde). Die amtliche Beglaubigung ist gebührenfrei.
Eine öffentliche (notarielle) Beglaubigung ist nicht kostenfrei.
5. Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der lnternetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.
Im Auftrag
Andreas Harnischfeger
Referatsleiter — DS