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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse des Gemeinderates vom 16.06.2026

Beschluss - Nr. 2026 / 0022 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026 über die protokollarische Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 12.05.2026 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 17

Ja-Stimmen 13

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 4

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

 

 

Beschluss - Nr. 2026 / 0023 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026 Herrn Dominik Ernst als stellvertretenden Verbandsrat der Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Eisenach-Erbstromtal zu bestellen.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 18

Ja-Stimmen 17

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 1

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

 

 

Beschluss - Nr. 2026 / 0024 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026 über die Friedhofssatzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich.

Abstimmungsergebnis

gesetzt. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 18

Ja-Stimmen 18

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.

 

 

Beschluss - Nr. 2026 / 0025 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026 über die neue Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 18

Ja-Stimmen 18

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.

 

 

Beschluss - Nr. 2026 / 0026 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kindel-Süd" gem. Grundsatzbeschluss vorn 30.09.2025 mit Beschluss-Nr. 2025/0038 als Erweiterung des Industriegebietes Kindel. Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.

Zur Finanzierung der Planung und der Erschließung wird ein Städtebaulicher Vertrag mit der LEG geschlossen. Dazu gehören die Sanierung von notwendigen Teilbereichen der vorhandenen Erschließungsstraße zum neuen Baugebiet.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 18

Ja-Stimmen 17

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 1

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

 

 

 

Beschluss - Nr. 2026 / 0027 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

1)

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt am 16.06.2026 auf Antrag des Betreibers der Craulaer Hütte die Einleitung einer Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Imbiss und Schutzraum „Craulaer Kreuz" im Ortsteil Craula. Die Kosten für die Planung sowie für das Planverfahren werden vom Antragsteller zugesichert.

2)

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt die Aufstellung zur Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans unter der Voraussetzung, dass die Kosten der Planung und des Planverfahrens (inklusive aller erforderlichen Kosten für z. B. mögliche Gutachten) durch den Vorhabenträger mittels eines städtebaulichen Vertrags übernommen werden. Das Vertragsgebiet entspricht dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 18

Ja-Stimmen 18

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.

 

 

Beschluss - Nr. 2026 / 0028 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026 über die vollständige Rückzahlung des Darlehens Nr. 67069182828 bei der Deutsche Kreditbank AG in Höhe von 1.860.340,85 Euro zum Ende der Festzinslaufzeit am 30.06.2026. Die zur Darlehensablösung erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2026 unter der Haushaltsstelle 2.91000.97709 zur Verfügung.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung die notwendigen Maßnahmen zur fristgerechten Ablösung des Darlehens mit dem Kreditinstitut abzustimmen und die haushaltsrechtliche Umsetzung sicherzustellen.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 18

Ja-Stimmen 18

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.

 

 

Beschluss - Nr. 2026 / 0029 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026 den Erwerb einer gebrauchten Drehleiter (DL23-12) für die FF Hörselberg-Hainich.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 18

Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 9

Stimmenthaltungen 2

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich abgelehnt.