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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse des Gemeinderates vom

Beschluss - Nr. 2023 / 031 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 27.06.2023 über die protokollarische Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 13.03.2022 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis

gesetzt. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 15

Ja-Stimmen 9

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 6

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2023 / 032 des Gemeinderates der Gemeinde Hörseiberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 27.06.2023 über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2020 gemäß § 80 ThürKO in folgender Höhe:

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

a.

bereinigte

Soll-Einnahmen

10.517.445,03 Euro

2.432.611,74 Euro

b.

bereinigte

Soll-Ausgaben

10.517.445,03 Euro

2.432.611,74 Euro

Im Rechnungsergebnis sind enthalten:

Zuführung zum Vermögenshaushalt:

949.433,89 Euro

Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage:

595.837,38 Euro

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 15

Ja-Stimmen 11

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 4

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2023 / 033d des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 27.06.2023 auf der Grundlage des Schlussberichtes durch das Landratsamt Wartburgkreis, Fachdienst Rechnungsprüfung über die Entlastung des Bürgermeisters, Herrn Christian Blum (laut Rechnungsprüfungsbericht seit 01.02.2020 Bürgermeister der Gemeinde Hörselberg-Hainich, Amtsantritt 13.02.2020) und der Beigeordneten, soweit diese eigene Geschäftsbereiche leiten oder den Bürgermeister zu vertreten haben, für die geprüfte Jahresrechnung 2020 gemäß § 80 ThürKO.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 12

Ja-Stimmen 9

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 3

Aufgrund von § 38 ThürKO waren drei Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2023 / 034 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 27.06.2023 über einen investiven Zuschuss in Höhe von 7.900,00 € an den THEPRA Landesverband Thüringen e.V. zur Finanzierung eines Wasserspielplatzes der Kindertagesstätte Behringen unter Einhaltung der Hygieneanforderungen, sowie den Nachweis über die Einbeziehung der Elternvertreter.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 15

Ja-Stimmen 11

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 4

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2023 / 035 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

zum Antrag der Gemeinderatsmitglieder Herr F. Kirschner, Herr A. Heinz, Herr T. Brohm, Herr S. Pfeifer zur Zahlung der ausstehenden Verlustumlage an den WAZV Mittleres Nessetal für die Jahre 2021 und 2022.

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beauftragt den Bürgermeister die ausstehenden Umlagezahlungen für die Kalenderjahre 2021 und 2022 an den Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal unverzüglich unter Vorbehalt zu zahlen.

Die vorläufige Zahlung der Verlustumlage i. H. v. 98.395,77 € erfolgt aufgrund der Bitte des Verbandsvorsitzenden in der Verbandsversammlung vom 29.03.2023 ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches, ohne Präjudiz und unter dem Vorbehalt der rechtlichen Klärung u.a. im aktuellen Normenkontrollverfahren vor dem OVG Weimar Az.: 4 N 322/23.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 15

Ja-Stimmen 13

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 2

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.