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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Hörselberg - Hainich

Gemarkung:

Reichenbach

Flur: 1

Flurstücke:

20/16, 20/17, 20/19, 20/20, 21, 21/1, 22/1, 22/2, 23, 23/1, 23/7, 23/9, 24, 25/1, 26, 27/5, 28/3, 29/2, 29/3, 30/1, 30/6, 30/8, 30/9, 30/10, 92/06, 92/11, 92/16, 95, 96/1, 97/5

Gemarkung:

Reichenbach

Flur: 2

Flurstücke:

50/1

Gemarkung:

Reichenbach

Flur: 3

Flurstücke:

1/30, 2/12, 8/3, 8/4, 8/5, 8/6, 8/7, 8/8, 9/2, 9/4, 9/16, 11/1, 12/17, 12/18

wurde eine

-

Grenzfeststellung

-

Grenzwiederherstellung

-

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574), in der jeweils geltenden Fassung, durchgeführt.

Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen (Az.: 53098920). Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

07.08.2023 bis 08.09.2023

in der Zeit von

Mo. bis Do.

08:00 - 12:00 und

13:00 - 15:30 Uhr

Fr.

09:00 - 12:00

im

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Gotha

Schloßberg 1

99867 Gotha

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschafts­vermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Gotha

Schloßberg 1

99867 Gotha

Widerspruch erhoben werden.

Gotha, 11.07.2023

Im Auftrag

Harald Ackermann

Referatsbereichsleiter