| 1. | Die Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Hörselberg-Hainich durch das Landratsamt Wartburgkreis, Fachdienst Rechnungsprüfung erfolgte im Zeitraum vom 15.01.2022 bis 23.03.2023 (mit Unterbrechung) und hat keine Beanstandungen und Mängel ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung 2020 und der Beschlussfassung über die Entlastung durch den Gemeinderat entgegenstehen. |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschloss in der Sitzung am 27.06.2023 über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2020 (§ 80 Abs. 3 ThürKO) mit Beschluss-Nr.: 2023/032 sowie über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten (§ 80 Abs. 3) mit Beschluss-Nr.: 2023/033d. |
| 3. | Die Jahresrechnungen 2020 mit den Anlagen, der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung, die Beschlüsse des Gemeinderates zur Feststellung der Jahresrechnung 2020 sowie zur Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten liegen gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit |
| 31.07.2023 bis 14.08.2023 |
| in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90 A, OT Behringen während der allgemeinen Sprechzeiten, öffentlich aus. |
| 4. | Gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die festgestellte Jahresrechnung 2020, den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Beschlüsse des Gemeinderates zur Feststellung der Jahresrechnung und zur Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90 A, OT Behringen während der allgemeinen Sprechzeiten. |