In der
| Gemeinde Hörselberg-Hainich | |
| Gemarkung Großenlupnitz | Flur 18 Flurstück 1098/2 + 1098/4 + 1101/1 |
| Gemarkung Großenlupnitz | Flur 3 Flurstück 358/7 + 358/11 |
| Gemarkung Großenlupnitz | Flur 1 Flurstück 62/2, 222/1 |
| Gemarkung Großenlupnitz | Flur 9 Flurstück 1345 |
wurde eine
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| Grenzfeststellung |
| X | Grenzwiederherstellung |
| X | Abmarkung |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.
Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
| vom 01.09. bis 01.10.2023 in der Zeit von 09.00 bis 15.00 Uhr (oder nach Vereinbarung) |
in den Räumen des
| Dipl.-Ing.(FH) Frank Kirsch, Clemensstraße 7, 99817 Eisenach |
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.