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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

der Offenlegung der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde Hörselberg-Hainich

Gemarkung Großenlupnitz

Flur 18

Flurstück 1098/2 + 1098/4 + 1101/1

Gemarkung Großenlupnitz

Flur 3

Flurstück 358/7 + 358/11

Gemarkung Großenlupnitz

Flur 1

Flurstück 62/2, 222/1

Gemarkung Großenlupnitz

Flur 9

Flurstück 1345

wurde eine

Grenzfeststellung

X

Grenzwiederherstellung

X

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.

Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 01.09. bis 01.10.2023

in der Zeit von 09.00 bis 15.00 Uhr (oder nach Vereinbarung)

in den Räumen des

Dipl.-Ing.(FH) Frank Kirsch,

Clemensstraße 7, 99817 Eisenach

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.