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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger

öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Erschließungsplan mit Grünordnung zur Errichtung der „Agri-Photovoltaik-Anlage am Karnhög“ in der Gemarkung Wolfsbehringen

I.

Der Vorhabenträger, die Firma ENMAG Verwaltungs GmbH, Gabelsbergerstr. 5, aus 92637 Weiden i.d.OPf., beabsichtigt die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage durch Freiaufstellung von Solarmodulen zur Stromgewinnung auf den Flurstücken 72, 73, 74 und 75, Flur 5, der Gemarkung Wolfsbehringen. Das Plangebiet ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 beschlossen für o.g. Grundstücke einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Der gesamte, derzeit als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesene Bereich, soll als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO ausgewiesen werden (Zweckbestimmung: Sondergebiet für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien - Sonnenenergie“).

II. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

02.09.2024 bis 04.10.2024

in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90A, 99820 Hörselberg-Hainich, während der folgenden Dienstzeiten aus:

Montag, Mittwoch

9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 14:30 Uhr

Dienstag

9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag

9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag

9 Uhr bis 12 Uhr

Hierbei werden die Ziele und Zwecke, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ebenso werden die Planunterlagen auf den Internetseiten der Gemeindeverwaltung www.hoerselberg-hainich.de unter Aktuelles > Öffentliche Beteiligung in der Zeit vom 02.09.2024 bis einschließlich 04.10.2024 veröffentlicht.

Stellungnahmen können während der Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Wesentlich umweltbezogene Stellungnahmen liegen bisher nicht vor.

Umweltrelevante Informationen zu allgemeinen Auswirkungen durch die Verwirklichung des Bebauungsplans sind Bestandteil der Begründung (erstellt durch das Planungsbüro RF Ingenieurberatung GmbH, Windpaißing 8, 92507 Nabburg).

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und der BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hörselberg-Hainich, den 21.08.2024

gez.

Sven Kellner

Bürgermeister