Die Gemeinde Hörselberg-Hainich ist verpflichtet eine Lärmaktionsplanung aufzustellen. Die Verpflichtung zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung resultieren aus den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankert ist. Demnach sind für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr eine Lärmkartierung durchzuführen. Vorhandene Lärmprobleme und Lärmauswirkungen sind im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu regeln. Neben dem Untersuchungsumfang sind auch die Termine und Fristen für Kartierung und Aktionsplanung gesetzlich festgelegt.
Die Lärmkartierungen und Betroffenheitsanalysen sind turnusmäßig alle 5 Jahre fortzuschreiben. Bei Bedarf müssen daraufhin Aktionspläne mit entsprechenden Schutzmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden. Für die Lärmkartierungen ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) und für die Aufstellung der Aktionspläne sind die Gemeinden und Städte zuständig. Die nächste Frist zur Aufstellung ist in 2024.
Für die Gemeinde Hörselberg-Hainich wurde als Hauptverkehrsstraße vom TLUBN nur die Bundesautobahn BAB 4 kartiert. Die Bundesstraße B84 wurde demnach nicht betrachtet.
Ein Lärmaktionsplan muss nicht zwingend Lärmminderungsmaßnahmen enthalten. Die Gemeinde kann nach Abwägung der Belastungssituation, der bereits vor Ort vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen und den Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit zum Schluss kommen, dass die Erarbeitung eines Maßnahmenplans im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht verhältnismäßig oder nicht notwendig ist
(=> Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen).
Hierzu ist zunächst kein externer Auftragnehmer nötig. Zu beachten ist, dass die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt wird und die Möglichkeit hat, Einwendungen vorzubringen. Dies ist ebenso wie das Abwägungsergebnis im Rahmen der Berichterstattung zu dokumentieren.
Die Bauverwaltung der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich hat bislang keine Lärmaktionsplanung durchgeführt. bzw. erarbeitet.
Die Gemeinde hat sich gemäß den v. g. Aspekten für die Erstellung eines Berichts (Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen) entschieden. Zum einen waren für diese Aufgabe im Haushalt 2024 keine finanziellen Mittel für ein kompetentes Planungsbüro eingeplant. Zum anderen stellt der Bericht eine mögliche Vorplanung für einen Lärmaktionsplan mit Maßnahmen dar, der in der Öffentlichkeit durch Auslegung diskutiert werden soll. Vorgeschlagene Maßnahmen und Anregungen während dieser Bürgerbeteiligung sollen abgewogen und für die weitere Planung dokumentiert werden. Es ist davon auszugehen, dass Ortsteile an o. g. BAB4 und zusätzlich an der B 84 liegen, durch Lärmeinwirkungen betroffen sind.
Ist im Ergebnis der Abwägung eine erhebliche Lärmbetroffenheit vorhanden und die Erarbeitung von Lärmminderungsmaßnahmen geboten (=> Lärmaktionsplan mit Maßnahmen), so wird die Gemeinde ein kompetentes Planungsbüro in die Lärmaktionsplanung einbeziehen. Dementsprechend sind finanzielle Ressourcen für 2026 einzuplanen.
Der Bericht zur Lärmaktionsplanung 2024 der Gemeinde Hörselberg-Hainich liegt vom 02.09.2024 bis 04.10.2024 während folgender Dienstzeiten in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich aus:
| Montag, Mittwoch | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 14:30 Uhr |
| Dienstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 18 Uhr |
| Donnerstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Freitag | 9 Uhr bis 12 Uhr |
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Ebenso wird er auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung www.hoerselberg-hainich.de unter Aktuelles > Öffentliche Beteiligung veröffentlicht.
Jedermann kann während der öffentlichen Auslegung Auskunft über den Inhalt verlangen und der Verwaltung seine Anregungen zur Planung schriftlich oder mündlich abgeben. Die Zusendung kann auch per E-Mail an: leitung-bov@hoerselberg-hainich.de erfolgen.
Termine können auch telefonisch unter 036245 73031 vereinbart werden.
Danach findet eine Abwägung und Einarbeitung der abgegebenen Anregungen wird im Oktober 2024 vorgenommen werden.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans ohne Maßnahmen (Bericht LAP 2024) wird im November 2024 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt und unmittelbar noch fristgerecht 2024 an das TLUBN übermittelt werden.
Hörselberg-Hainich, den 10.08.2024
gez.
Sven Kellner
Bürgermeister