| 1) | Gemäß § 15 der Satzung der JG Craula sind Bekanntmachungen in ortsüblicher Weise entsprechend der jeweiligen Gemeindesatzung (hier: Gemeindesatzung Hörselberg-Hainich) vorzunehmen. |
| Auf Grund der neu beschlossenen und bei der unteren Jagdbehörde des Wartburgkreises angezeigten Satzung der JG Craula wird diese nunmehr in dem Zeitraum vom 25.08. bis 08.09.2025 zur Einsichtnahme für die Jagdgenossen (Landeigentümer) des Gemeinschaftsjagdbezirkes Craula in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich OT Behringen, Hauptstraße 90A, 99820 Hörselberg-Hainich, ausgelegt und ist zu deren Sprechzeiten einzusehen. |
| 2) | In der Versammlung der JG Craula am 25.07.2024 wurden der Bau von zwei Waldschänken beschlossen. Zwischenzeitlich sind diese überdachten und zum Verweilen geeigneten Sitzgruppen angefertigt und auch aufgestellt. Im Rahmen einer kleinen Feier(stunde) sollen diese beiden Waldschänken angemessen eingeweiht werden. |
| Für diesen Anlass sind die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Craula recht herzlich am Sonntag, dem 21.09.2025 um 11:00 Uhr, nach Hörselberg-Hainich OT Craula - in Richtung Schießstand Craula „Am Schildchen“ auch “Wegweiserbaum“ genannt - eingeladen. Für Speisen und Getränke ist gesorgt! |
(Hinweis: Angesprochen als Jagdgenossen sind insbesondere die Landeigentümer der Gemarkung Craula sowie die Eigentümer der Waldflächen auf dem „Alten Berg“ in der Gemarkung Großenbehringen landläufig auch bekannt als „Die 50 Gärten“.)
Hoffmann
Jagdvorsteherin