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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

3. Änderung der Entgeltordnung

für die kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich hat die Entgeltordnung für kommunale Einrichtungen der Gemeinde Hörselberg-Hainich in der Sitzung am 10.05.2022 sowie die 1. Änderung in der Sitzung vom 27.09.2022 und die 2. Änderung in der Sitzung am 15.11.2022 beschlossen. Diese aktuell gültige Fassung wird in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich am 12.08.2025 wie folgt geändert:

1.

Entgeltpflicht, Entgeltpflichtiger

(bleibt unverändert)

2.

Höhe des Nutzungsentgeltes

(Änderungen sind fett markiert)

(1) - Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach Nr. 4 und Nr. 5 dieser Entgeltordnung. Mit ihr sind alle anfallenden Kosten für die Benutzung abgegolten. Ausgenommen sind davon Dauernutzungen.

(2) - bleibt unverändert

(3) - bleibt unverändert

(4) - bleibt unverändert

3.

Fälligkeit

(Änderungen sind fett markiert)

Die Zahlung des Nutzungsentgeltes und der Bewirtschaftungskosten erfolgt entsprechend des Überlassungsvertrages, das heißt, es ist spätestens 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, durch den Nutzer bei der Gemeindeverwaltung/Kasse oder per Überweisung auf das im Überlassungsvertrag aufgeführte gemeindliche Konto zu überweisen. Die Unwirtschaftlichkeit einer Veranstaltung entbindet nicht von der Zahlung des Nutzungsentgeltes.

4.

Entgeltänderung oder -befreiung

(Änderungen sind fett markiert)

(1) Schulen und Kindertagesstätten unserer Gemeinde können die öffentlichen Einrichtungen kostenlos nutzen, wenn keine Eintrittsgelder eingenommen werden (keine kommerzielle Nutzung). Gemeindeeigene Veranstaltungen sowie die Nutzung durch kommunale Beteiligungen sind von Nutzungsentgelten befreit.

(2) Für die gemeindeansässigen Vereine, insbesondere die FFW-Vereine, Kirchgemeinden, Seniorengruppen, Kirmesgesellschaften sowie Behörden und Institutionen, die kommunale Aufgaben erfüllen oder im Auftrag der Gemeinde tätig werden, werden als verminderter Gebührensatz bei erstmaliger nicht kommerzieller Nutzung im Kalenderjahr 25 % der Gesamtkosten, jede weitere nicht kommerzielle Nutzung 50 % der Gesamtkosten berechnet, soweit keine Eintrittsgelder genommen werden.

(3) Bei mehrtägigen Nutzungen wird jeder weitere Tag mit 50% des Entgeltes je Nutzung berechnet. Die gemeindeansässigen Vereine und Kirmesgesellschaften können die Räumlichkeiten für ein Veranstaltungswochenende zum Tarif „Entgelt für eine Nutzung"* nutzen.

(4) (bisherige 3 wird 4) Für Gewerbeveranstaltungen wird ein Aufschlag von 50% auf die normale Gebühr erhoben.

(5) (bisherige 4 wird 5) Für Dauernutzungen werden einzelvertragliche Vereinbarungen (Nutzungsvereinbarungen) abgeschlossen.

5.

Nutzungsentgelte

1.

Kulturhaus Saal

OT Behringen, Hauptstraße 95 — (barrierefrei)

Entgelt für eine Nutzung*

800,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

130,00 €

Die Nutzungsentgelte für das Kulturhaus verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.

Kulturhaus Mehrzweckraum

OT Behringen, Hauptstraße 95 — (barrierefrei)

Entgelt für eine Nutzung*

200,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

60,00 €

3.

Bürgerhaus Mehrzweckraum,

Himmelsbach 2, OT Beuernfeld — (nicht barrierefrei)

Entgelt für eine Nutzung*

100,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

40,00 €

4.

Dorfgemeinschaftshaus Mehrzweckraum

OT Bolleroda, Zum Hainich 26  — (nicht barrierefrei)

Entgelt für eine Nutzung*

100,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

40,00 €

5.

Bürgerhaus Mehrzweckraum

OT Burla, Creuzburger Str. 20 —  (nicht barrierefrei)

Entgelt für eine Nutzung*

100,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

40,00 €

6.

Bürgerhaus Mehrzweckraum

OT Großenlupnitz, Eichelgasse 29

 — (barrierefrei mit erschwertem Zugang)

Entgelt für eine Nutzung*

100,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

40,00 €

7.

Bürgerhaus Mehrzweckraum

OT Hastrungsfeld, Hastrungsfeld 2  — (nicht barrierefrei)

Entgelt für eine Nutzung*

100,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

40,00 €

8.

Bürgerhaus

OT Kälberfeld, Am Hörselberg 47 —  (nicht barrierefrei)

Entgelt für eine Nutzung*

200,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

60,00 €

9.

Bürger- & Vereinshaus Mehrzweckraum

OT Reichenbach, Schulstraße 26 —  (nicht barrierefrei)

Entgelt für eine Nutzung*

100,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

40,00 €

10.

Vereinshaus Saal

OT Sättelstädt, Sondraer Straße 103  — (barrierefrei)

Entgelt für eine Nutzung*

200,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

60,00 €

11.

Vereinshaus Mehrzweckraum

OT Sättelstädt, Sondraer Straße 103 —  (barrierefrei)

Entgelt für eine Nutzung*

100,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

40,00 €

12.

Bürgerhaus (alte Schule) Mehrzweckraum

OT Sondra, Emsetalstraße 21  — (nicht barrierefrei)

Entgelt für eine Nutzung*

100,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

40,00 €

13.

Vereinshaus Mehrzweckraum

OT Tüngeda, Tüngedaer Straße 19  — (barrierefrei)

Entgelt für eine Nutzung*

150,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

60,00 €

14.

Bürger- & Vereinshaus Mehrzweckraum

OT Wenigenlupnitz, Kirchstraße 16  — (nicht barrierefrei)

Entgelt für eine Nutzung*

100,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

40,00 €

15.

Saal Kultur- & Tagungszentrum „Tannhäuser"

OT Wenigenlupnitz, Röderweg 3 —  (barrierefrei)

Entgelt für eine Nutzung*

700,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

120,00 €

16.

1/2 Saal Kultur- & Tagungszentrum „Tannhäuser"

OT Wenigenlupnitz, Röderweg 3  — (barrierefrei)

Entgelt für eine Nutzung*

350,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

60,00 €

17.

Natur- & Kulturhaus Saal

OT Wolfsbehringen, Dorfstraße 77 a  — (barrierefrei)

Entgelt für eine Nutzung*

300,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

60,00 €

18.

Natur- & Kulturhaus Mehrzweckraum

OT Wolfsbehringen, Dorfstraße 77 a —  (nicht barrierefrei)

Entgelt für eine Nutzung*

100,00 €

Entgelt für eine Nutzung bis 4 Stunden

40,00 €

 — 

19.

Zelte (nur innerhalb der Gemeinde vermietbar)

1 Zelt Wochenendtarif

50,00 €

(+ Auf- & Abbau außerhalb der Dienstzeit)

2 Zelte Wochenendtarif

100,00 €

(+ Auf- & Abbau außerhalb der Dienstzeit)

* beinhaltet je einen Tag Vor- und Nachbereitung der Nutzung

6.

Inventar

(bleibt unverändert)

7.

Außerkrafttreten/ Inkrafttreten

(bleibt unverändert)

Die 3. Änderung der Entgeltordnung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hörselberg-Hainich, den 12.08.2025