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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse des Gemeinderates vom

Beschluss - Nr. 2023 / 040 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 29.08.2023 über die überplanmäßige Ausgabe zur Umsetzung von Maßnahmen eines Klimaangepassten Waldmanagement auf den Waldflächen der Gemeinde Hörselberg-Hainich, Haushaltsstelle 1.85500.51010 in Höhe von 28.900 Euro.

Die Deckung der Ausgaben erfolgt über zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 28.891,67 Euro gemäß Zuwendungsbescheid vom 27.06.2023.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 13

Ja-Stimmen 13

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2023 / 041 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 29.08.2023 über die überplanmäßige Ausgabe für die Sanierung der Brücke Kälberfeld, Haushaltsstelle 2.63903.94000 in Höhe von 200.000 Euro.

Die Deckung der Ausgaben erfolgt mit Aufstellung der Jahresrechnung über die Entnahme aus der Rücklage.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 13

Ja-Stimmen 13

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2023 / 042 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 29.08.2023 über die Verwendung der zweckgebundenen Zuweisung lt. Zuweisungsbescheid vom 09.06.2023 in Höhe von 43.783,20 Euro für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 des Thüringer Klimagesetzes. Die Zuweisung ist als zweckgebundene Einnahme insoweit im Verwaltungshaushalt und/oder im Vermögenshaushalt zu verbuchen.

Folgende Maßnahmen sollen mit der zweckgebundenen Zuweisung finanziert werden:

-

Einbau LED-Leuchtmittel im FFW-Gebäude Behringen, max. 13.200 Euro

-

Einbau Energiespar-Dachfenster FFW-Gebäude Behringen, max. 12.000 Euro

-

Einbau LED-Leuchtmittel FFW-Gebäude Großenlupnitz, max. 2.400 Euro

-

Anschaffung Akkus bzw. Akkugeräte, max. 14.000 Euro (davon 7.000 Euro für nicht investive Anschaffungen)

-

Umbau auf LED-Notbeleuchtung im Verwaltungsgebäude Behringen, max. 2.183,20 Euro

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 14

Ja-Stimmen 13

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 1

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschlus wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2023 / 043 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 29.08.2023 über die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 2.13905.94000 - Um- und Ausgabe Feuerwehrgebäude Behringen für den Einbau von LED-Leuchtmitteln sowie den Einbau von Energiespar-Dachfenstern im Feuerwehrgebäude Behringen in Höhe von max. 25.200 Euro.

Die Deckung der Ausgaben erfolgt über zweckgebundene Einnahmen gemäß Zuweisungsbescheid vom 09.06.2023 für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 des Thüringer Klimagesetzes.

Abstimmungsergebnis

gesetzt. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 13

Ja-Stimmen 13

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2023 / 044 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 29.08.2023 über die außerplanmäßige Ausgabe für die Zahlung der ausstehenden Verlustumlage an den WAZV Mittleres Nessetal für das Jahr 2022, Haushaltsstelle 1.70000.71800 - Verlustumlage an Zweckverbände - in Höhe von 48.979,61 Euro.

Die Deckung der Ausgaben erfolgt über die Haushaltsstellen:

Minderausgaben HHST 1.90000.83200

Kreisumlage => 18.100 Euro

Minderausgaben HHST 1.90000 83100

Finanzausgleichsumlage => 7.200 Euro

Mehreinnahmen HHST 1. 90000 00100

Grundsteuer B =>23.679,61 Euro

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 13

Ja-Stimmen 11

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 2

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2023 / 045 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

-entfällt-

Beschluss - Nr. 2023 / 046 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 29.08.2023 dem Antrag auf Genehmigung nach § 4 BlmSchG für die Errichtung und den Betrieb eines Wertstoffhofes in der Gemarkung Großenlupnitz durch den Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach, Andreasstraße 11, 36433 Bad Salzungen, zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 13

Ja-Stimmen 13

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2023 / 047 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 29.08.2023, dem Antrag auf Zulassung einer Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gewerbegebiet Großenlupnitz-West, über die Dachform des Verwaltungsgebäudes im Zuge des Neubaus eines Wertstoffhofes durch den Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach, zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 13

Ja-Stimmen 13

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2023 / 047a des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 29.08.2023, dem Antrag auf Zulassung einer Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gewerbegebiet Großenlupnitz-West, zur Überschreitung der nördlichen Baugrenze im Zuge des Neubaus eines Wertstoffhofes durch den Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach, zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 13

Ja-Stimmen 13

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2023 / 048 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 29.08.2023, dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gewerbegebiet Großenlupnitz-West, zur Errichtung eines Sanitärgebäudes außerhalb der festgesetzten Baugrenzen im Zuge des Neubaus von LKW-Stellplätzen durch die Entsorgungsgesellschaft Wartburgregion mbH, Über dem Teich 8, 99817 Eisenach, zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis

gesetzt. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 13

Ja-Stimmen 13

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2023 / 049 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 29.08.2023 über die außerplanmäßige Ausgabe in den folgenden Haushaltstellen:

1.13000.52001 - Erwerb von Geräten und Ausrüstungen in Höhe von 12.400 Euro

1.13000.56001 - Erwerb von Dienst- und Schutzkleidung in Höhe von 28.600 Euro.

Die Deckung der Ausgaben erfolgt durch die Einnahme aus der Zuwendung lt. Zuwendungsbescheid vorn 30.05.2023 auf der Grundlage der Förderrichtlinien für die landesweite Feuerwehrpauschale 2023.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 13

Ja-Stimmen 13

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2023 / 050 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 29.08.2023 über die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 2.13000.93502 - Anschaffung eines Fahrzeuges für die Feuerwehr Hörselberg-Hainich in Höhe von 25.000 Euro.

Die Deckung der Ausgaben erfolgt durch die Zuwendung lt. Zuwendungsbescheid vom 30.05.2023 auf der Grundlage der Förderrichtlinien für die landesweite Feuerwehrpauschale 2023.

Abstimmungsergebnis

gesetzt. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 13

Ja-Stimmen 13

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2023 / 051 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 29.08.2023 den Beitritt zur Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Kommunale Verkehrsüberwachung Wartburgkreis" auf der Basis des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrags.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 13

Ja-Stimmen 6

Nein-Stimmen 2

Stimmenthaltungen 5

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.