Werte Kunden,
im Rahmen der Erstellung der Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2024 weisen wir auf Folgendes hin:
Soweit Sie eine vollbiologische Kleinkläranlage betreiben, ermäßigt sich die Einleitungsgebühr auf 1,77 € gemäß § 14 Abs. 3b der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) nur, wenn dem Verband bis zum 31.12.2024 des Abrechnungsjahres ein Nachweis über die 2-mal jährliche Wartung der Anlage vorgelegt wird.
Gleiches gilt für die Abrechnung der Abwasserabgabe. Diese wird nur für vollbiologische KKA erlassen, welche gemäß DIN EN 12566-3 ordnungsgemäß gewartet werden. Dies bedeutet auch hier die Vorlage von zwei Wartungsprotokollen innerhalb des Abrechnungsjahres.
Wir bitten um Beachtung, dass Wartungsprotokolle, die nach dem 31.12.2024 eingereicht werden, nicht mehr berücksichtigt werden können.
Bei Fragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 036254 86560.
Sonneborn, 02.09.2024
gez. Eva-Marie Schuchardt
Verbandsvorsitzende