Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 20.08.2024 über die protokollarische Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 14.05.2024 in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 8
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 20.08.2024 über die protokollarische Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 11.06.2024 in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20 + 1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 16
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 20.08.2024 dem ehemaligen Ortsteilbürgermeister des Ortsteiles Tüngeda Herrn Reinhardt Böhnhardt ab dem 01.06.2024 monatlich 100,00 € Ehrensold zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 16
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 20.08.2024 dem ehemaligen Ortsteilbürgermeister des Ortsteiles Großenlupnitz Herrn Ralf Thomas ab dem 01.06.2024 monatlich 100,00 € Ehrensold zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 16
Ja-Stimmen 14
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 2
Aufgrund von § 38 ThürKO war ein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Hörselberg-Hainich Gemeinde stimmt dem formlosen Antrag des Antragstellers auf Einleitung einer Bauleitplanung mittels vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Wohnbebauung in der Gemarkung Großenlupnitz (siehe Anlagen) zu. Zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten soll ein Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller geschlossen werden.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 17
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Straßfeld" in Behringen für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich.
Der Aufstellungsbeschluss soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 17
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich stimmt in seiner Sitzung am 20.08.2024, dem Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Hörselberg-Hainich „Im Straßfeld", Ortsteil Behringen, bestehend aus Teil A - Planzeichnung und Teil B - Textfestsetzungen zu und billigt die Begründung.
Gleichzeitig bestimmt er die Bebauungsplanunterlagen zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Auslegung.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 17
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.
| 1) | Der Gemeinderat der Hörselberg-Hainich Gemeinde fasst den Grundsatzbeschluss, dass Photovoltaik- und Solar-Freiflächenanlagen sowie raumbedeutsame Windkraftanlagen nicht auf ausgewiesene Industrie- und Gewerbegebietsflächen errichtet werden dürfen. |
| 2) | Ausnahmsweise sind derartige Anlagen nur im Rahmen der zulässigen Festsetzungen, insbesondere nach dem Maß der baulichen Nutzung des jeweiligen Bebauungsplanes möglich und nur dann, wenn die Anlagen zur Deckung des eigenen Energiebedarfs des ansässigen Betriebes dienen. |
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 17
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 30.08.2024 Herrn Fabian Kirschner, Landstraße 64, 99820 Hörselberg-Hainich, OT Reichenbach, als Nachfolger von Herrn Matthias Michalke, zum 2. Verbandsrat im Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 17
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 20.08.2024 über die Verwendung der zweckgebundenen Zuweisung lt. Zuweisungsbescheid vom 10.04.2024 in Höhe von 43.596,00 Euro für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 des Thüringer Klimagesetzes. Die Zuweisung ist als zweckgebundene Einnahme insoweit im Verwaltungshaushalt und/oder im Vermögenshaushalt zu verbuchen.
Folgende Maßnahmen sollen mit der zweckgebundenen Zuweisung finanziert werden:
| - | Umrüstung Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED, max. 15.000 Euro |
| - | Umrüstung Notbeleuchtungsanlagen und Umstellung der Beleuchtungsanlagen des restlichen Verwaltungsgebäudes (Rathaus) auf LED max. 15.000 Euro |
| - | Anschaffung Akkus bzw. Akkugeräte, max. 13.600 Euro |
| (davon 7.000 Euro für nicht investive Anschaffungen) |
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 17
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 20.08.2024 über die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 2.06000.94000-Umrüstung Notbeleuchtungsanlage und Umstellung der Beleuchtungsanlagen des restlichen Verwaltungsgebäudes (Rathaus) Hauptstraße 90a, 99820 Behringen auf LED-Leuchtmittel bis zu einer Höhe von 15 000,00 EUR.
Die Deckung der Ausgaben erfolgt über zweckgebundene Einnahmen gemäß Zuweisungsbescheid vom 10.04.2024 für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 des Thüringer Klimagesetzes.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 17
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 20.08.2024 über die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 2.63902.95002 - Hang- und Straßensanierung Kirchdorf OT Sättelstädt in Höhe von 110.000,00 Euro.
Die Deckung der Ausgaben erfolgt durch die Entnahme aus der Rücklage.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 15
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 2
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 20.08.2024, dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes mit Auflagen (siehe Begründung) zuzustimmen:
Für alle von der Gemeinde Hörselberg-Hainich geforderten Kompensations- bzw. Ersatzmaßnahmen hinsichtlich der beantragten Befreiungen ist eine naturschutz-fachliche Bewertung vorzunehmen und eine vertragliche Regelung zu den Ausgleichsmaßnahmen mit der Gemeinde Hörselberg-Hainich abzuschließen.
Hier: Überschreitung der festgesetzten Länge
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 16
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 20.08.2024, dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes mit Auflagen (siehe Begründung) zuzustimmen:
Für alle von der Gemeinde Hörselberg-Hainich geforderten Kompensations- bzw. Ersatzmaßnahmen hinsichtlich der beantragten Befreiungen ist eine naturschutz-fachliche Bewertung vorzunehmen und eine vertragliche Regelung zu den Ausgleichsmaßnahmen mit der Gemeinde Hörselberg-Hainich abzuschließen.
Hier: Überschreitung der zulässigen maximalen Höhe
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 16
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 20.08.2024, dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes mit Auflagen (siehe Begründung) zuzustimmen:
Für alle von der Gemeinde Hörselberg-Hainich geforderten Kompensations- bzw. Ersatzmaßnahmen hinsichtlich der beantragten Befreiungen ist eine naturschutz-fachliche Bewertung vorzunehmen und eine vertragliche Regelung zu den Ausgleichsmaßnahmen mit der Gemeinde Hörselberg-Hainich abzuschließen.
Hier: Befreiung von der festgesetzten Fassadenbegrünung zum öffentlichen Straßenraum von 30%
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 14
Nein-Stimmen 2
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 20.08.2024, dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes mit Auflagen (siehe Begründung) zuzustimmen:
Für alle von der Gemeinde Hörselberg-Hainich geforderten Kompensations- bzw. Ersatzmaßnahmen hinsichtlich der beantragten Befreiungen ist eine naturschutz-fachliche Bewertung vorzunehmen und eine vertragliche Regelung zu den Ausgleichsmaßnahmen mit der Gemeinde Hörselberg-Hainich abzuschließen.
Hier: Befreiung von der Festsetzung zur Dachbegrünung
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 16
Nein-Stimmen 1
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 20.08.2024, dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes mit Auflagen (siehe Begründung) zuzustimmen:
Für alle von der Gemeinde Hörselberg-Hainich geforderten Kompensations- bzw. Ersatzmaßnahmen hinsichtlich der beantragten Befreiungen ist eine naturschutz-fachliche Bewertung vorzunehmen und eine vertragliche Regelung zu den Ausgleichsmaßnahmen mit der Gemeinde Hörselberg-Hainich abzuschließen.
Hier: Befreiung von den Festsetzungen zur nicht überbaubaren Grundstücksfläche
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 16
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.