Gemäß § 20 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu verpflichtet, einen Bedarfsplan für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege zu erstellen.
Dieser Bedarfsplan weist für die einzelnen Gemeinden die Einrichtungen und Plätze für die Kindertagesbetreuung aus, welche zur Erfüllung des Anspruches nach § 2 ThürKigaG erforderlich sind.
Der Bedarfsplan der Gemeinden des Wartburgkreises für das Kindergartenjahr 2023/2024 wurde von den Verantwortlichen erstellt und vom Jugendhilfeausschuss des Kreistages am 30.08.2023 bestätigt und liegt dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zur Kenntnis vor.
Gemäß § 20 (3) ThürKigaG wird der entsprechende Auszug aus der Teilplanung in der Zeit vom
30.09.2024 bis 30.10.2024
in der Finanzverwaltung der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, OT Behringen, Hauptstraße 90 A, 99820 Hörselberg-Hainich während der allgemeinen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Außerdem wurde der Bedarfsplan auf der Internetseite des Wartburgkreises veröffentlicht und ist unter dem Link zu finden:
https://www.wartburgkreis.de/leben-im-wartburgkreis/kinder-jugend-
familie/fachberatung-von-kindertageseinrichtungen
gez. Sven Kellner
Bürgermeister