Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

4. Änderungsssatzung der Verbandssatzung AZVA

Öffentliche Bekanntmachung

Die „4. Änderungssatzung des Abwasserzweckverbandes Apolda (AZVA) zur Verbandssatzung“ wurde mit Schreiben des Landratsamtes Weimarer Land vom 21.12.2022 rechtsaufsichtlich gemäß § 42 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) eingangsbestätigt. Nachfolgend wird diese Satzung nach § 42 Abs. 3 ThürKGG amtlich bekannt gemacht.

4. Änderungssatzung des Abwasserzweckverbandes Apolda (AZVA) zur Verbandssatzung vom 15.04.2014, 1. Änderung vom 06.11.2018, 2. Änderung 16.09.2019, 3. Änderung vom 26.11.2020

Auf der Grundlage der §§ 16 und 20 (Abs. 2) des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 10.10.2001 erlässt der AZVA folgende Satzung:

Artikel 1

Die Verbandssatzung des AZVA vom 15.04.2014, (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land Nr. 03/2014), 1. Änderung vom 06.11.2018 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land Nr. 8/2018), 2. Änderung vom 16.09.2019 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land Nr. 07/2019); 3. Änderungssatzung vom 26.11.2020 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land Nr. 08/2020) wird wie folgt geändert.

§ 6 - Verbandsversammlung, Abs. 3 wird neu gefasst:

(3) Jedes Verbandsmitglied hat mindestens 1 Stimme. Die Anzahl der auf das Verbandsmitglied entfallenden Stimmen richtet sich nach der Einwohnerzahl des räumlichen Wirkungskreises des jeweiligen Verbandsmitgliedes gemäß nachstehender Tabelle.

Jedes Verbandsmitglied hat je angefangene 1000 Einwohner 1 Stimme:

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Apolda, den 22.12.2022  —  (Siegel)

gez. Rüdiger Eisenbrand

Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes Apolda