Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt,
über den Dornburger Rosenfest e. V. wurde der Wunsch an die Stadträte und mich herangetragen, als Stadt Dornburg-Camburg künftig Mitglied der Deutschen Rosengesellschaft e. V. zu sein. Die Stadt würde sich sodann „Rosenstadt Dornburg-Camburg“ nennen. Erwartet wird von den Mitgliedskommunen, dass sie sich mit der Deutschen Rosengesellschaft e. V. identifizieren. Das soll dadurch geschehen, dass auf den Internetseiten auf die Verleihung des Prädikats „Rosenstadt“ hingewiesen wird und in diesem Zusammenhang das entsprechende Logo verwendet wird. Entsprechendes soll auch für Werbematerial, wie beispielsweise Plakate und Flyer gelten.
Als Rosenstadt in der Deutschen Rosengesellschaft e. V. qualifiziert sich eine Gemeinde insbesondere durch folgende Merkmale:
| a) | Es muss sich um eine Gemeinde handeln, in deren Ortsbild und Ortsleben die Rose eine prägende Rolle spielt. Gemeinde und Bürgerschaft identifizieren sich mit dem Thema „Rose“. |
| b) | Auch aus fachlicher Sicht sollen die Rosenpflanzungen eine besondere Qualität aufweisen. Eine Anleitung durch einen der Rosenfachleute des Vereins empfiehlt sich. |
| c) | Es muss gewährleistet sein, dass die Rosenpflanzungen - insbesondere soweit sie sich im öffentlichen Bereich befinden - auf Dauer zuverlässig gepflegt und unterhalten werden. |
| d) | Dazu gehört einerseits die Unterstützung durch die politische Gemeinde, andererseits - und darauf kommt es besonders an - der ehrenamtliche und auf Dauer angelegte Einsatz der Gemeindebewohner, am besten in organisierter Form (Vereine). |
| e) | Die Teilnahme an den jährlichen RRR-Treffen. |
| f) | Das Prädikat „Rosenstadt“ der Deutschen Rosengesellschaft e. V. kann von dem Geschäftsführenden Vorstand der Deutschen Rosengesellschaft e. V. aberkannt werden, wenn die vorgenannten Kriterien nicht mehr erfüllt werden. |
Da der Name „Rosenstadt Dornburg-Camburg“ zum einen ein Identitätsmerkmal für die gesamte Stadt Dornburg-Camburg mit ihren 13 Ortsteilen darstellen soll, zum anderen aber auch mit ehrenamtlichen, verlässlichen und auf Dauer angelegten ehrenamtlichen Engagement einhergeht, haben wir uns darauf verständigt, eine niederschwellige Bürgerbeteiligung aller Einwohner unserer Stadt ab 16 Jahren vorzunehmen. Bitte stimmen Sie ab, indem Sie den nachfolgenden Coupon ablösen und bis spätestens 28.02.2023 unter folgender Adresse einreichen:
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| Stadt Dornburg-Camburg |
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| -Abstimmung Rosenstadt - |
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| Rathausstr. 1 |
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| 07774 Dornburg-Camburg |
Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Bearbeitung der Coupons zur Bürgerbeteiligung
Mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ein Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Die DSGVO enthält Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) gelten analog. Kontaktadressen für datenschutzrechtliche Belange finden Sie am Ende des Hinweisschreibens.
Sie werden nachfolgend über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informiert:
Soweit es für die Durchführung in den Verfahren zur Bürgerbeteiligung erforderlich ist, werden Ihre (bei Kontaktaufnahme freiwillig mitgeteilten) Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet, d.h. insbesondere erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt (vgl. Artikel 6 Absatz 1 lit. e i.V.m. Artikel 4 Nummer 2 DSGVO). Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die zum Zwecke der Weiterbearbeitung Ihrer Information aufgenommen wurden, bedarf es Ihrer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit a i.V.m. Artikel 7 DSGVO. Die Stadt Dornburg-Camburg ist hierbei „Verantwortlicher“ im Sinne des Artikels 4 Nummer 7 DSGVO.
Datenerhebung bei anderen Personen und Stellen:
Sofern die von Ihnen gemachten Angaben nicht oder nicht vollständig zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen, kann die Stadt Dornburg-Camburg auch Auskünfte bzw. Daten bei anderen beteiligten Personen und Stellen einholen bzw. erheben. In diesem Falle erhalten Sie weitere Informationen gemäß Artikel 14 DSGVO.
Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden nach Artikel 17 Absatz 1 DSGVO unverzüglich von der Stadt Dornburg-Camburg gelöscht, wenn diese für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nicht mehr benötigt werden und allgemeine rechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind oder Sie beispielsweise Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt haben und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen.
Recht auf Auskunft, auf Berichtigung oder Vervollständigung, auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und auf Datenübertragbarkeit; Widerruf einer Einwilligung; Beschwerderecht
Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an die Stadt Dornburg-Camburg bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten. Nach Artikel 15 Absatz 3 DSGVO ist es auch möglich, eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie nach Artikel 16 DSGVO jederzeit die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten von dem Verantwortlichen verlangen.
Unter den Voraussetzungen des Artikels 18 DSGVO können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Dies kommt z.B. dann in Betracht, wenn die Stadt Dornburg-Camburg die Daten nicht länger für die Zwecke der Verarbeitung benötigt, Sie, als betroffene Person, diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d.h. insbesondere erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Artikel 7 Absatz 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird jedoch nicht die Rechtsmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung verstößt, können Sie sich nach Artikel 77 DSGVO, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, mit einer Beschwerde an den Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, als Aufsichtsbehörde, wenden.
Widerspruchsrecht
Es besteht nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, das zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachgewiesen werden, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einlegung eines Widerspruchs, wonach Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet werden, Ihrem Beteiligungsanliegen unter Umständen nicht weiter nachgekommen werden kann.
Kontaktdaten/Adressen:
Für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle:
Stadt Dornburg-Camburg, Rathausstraße 1, 07774 Dornburg-Camburg
Behördlicher Datenschutzbeauftragter und Erreichbarkeit:
Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Datenschutzbeauftragter
Rathausstraße 1
07774 Dornburg-Camburg
E-Mail: datenschutzbeauftragter@vg-dornburg-camburg.de
Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 900455
99107 Erfurt
E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de
Ich bin dafür, dass die Stadt Dornburg-Camburg zukünftig Rosenstadt Dornburg-Camburg heißt.
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