Die Hebesatzsatzung der Gemeinde Golmsdorf für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.Oktober 2022 beschlossen und mit Schreiben vom 27. Oktober 2022 und 14. November 2022 der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt.
Von dort wurde mit Schreiben vom 17. November 2022 die öffentliche Bekanntmachung nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Eingangsbestätigung zugelassen.
Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht.
Golmsdorf, den 22. Dezember 2022
gez. Ermisch
Bürgermeisterin
Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19, 54 und 57 der Thüringer Kommunalordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) in Verbindung mit den §§ 1,2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), in Verbindung mit den §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBI. I, S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz vom 30. November 2019 (GVBl. S. 1875) in Verbindung mit den §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (GVBl. S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (GVBI. S. 1512) erlässt die Gemeinde Golmsdorf folgende in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.10.2022 beschlossene Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung):
§ 1
Hebesätze
Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für die Gemeinde Golmsdorf wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 295 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 410 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v. H. | |
§ 2
Datenschutz
Für die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe der Daten im Vollzug dieser Satzung gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Thüringen in der jeweils geltenden Fassung.
§ 3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Dornburg-Camburg, den 22.12.2022
gez. S. Ermisch
Bürgermeisterin
Ausfertigungsvermerk:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Golmsdorf unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.