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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Schöffen und Jugendschöffen gesucht!

„Schon die dritte Strafe zur Bewährung ausgesetzt - nicht nachvollziehbar!“,

… dafür gleich so lange in den Knast, dabei hat er nur…“

So ähnliche Meinungen haben sicher viele schon gehört oder sogar selbst vehement vertreten.

Dabei sind viele dieser Urteile vor einem Schöffengericht zustande gekommen, das heißt, nicht nur Berufsrichter, sondern auch ehrenamtliche Richter, die sogenannten Schöffen, haben dabei mitgewirkt. Und für ein Schöffenamt kann sich (fast) jeder bewerben! Schöffen sollen bei den Gerichtsverfahren das Gerechtigkeitsempfinden des „normalen Bürgers“ ins Spiel bringen. Eine spezielle juristische Ausbildung ist dafür nicht nötig.

Die Stimme eines Schöffen zählt bei der Urteilsfindung genau so viel wie die eines Berufsrichters. Weil die Schöffen- und Jugendschöffengerichte beim Amtsgericht und die kleine Strafkammer beim Landgericht jeweils aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen bestehen, können die Schöffen dort sogar den Richter überstimmen.

Die Schöffen werden in diesem Jahr neu gewählt. Ihre Amtsperiode dauert 5 Jahre und beginnt am 01.01.2024. Bei der Wahl der Schöffen wird Wert darauf gelegt, dass diese auch wirklich eine große Breite der Bevölkerung repräsentieren, das heißt, dass möglichst viele Alters- und Berufsgruppen unter den Schöffen eines Gerichtsbezirkes vertreten sind. Hausfrauen und Rentner, Lehrerinnen und Verwaltungsangestellte, Selbstständige und Arbeitslose, Landwirte und Handwerker, Akademiker, Arbeiter, Künstlerinnen usw. usf. sollten also alle dabei sein.

Es gibt nur wenige Ausschlussgründe für diese Wahl, allerdings sollten die Bewerber zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.

In den Gemeinden werden in diesem Jahr Vorschlagslisten für die Schöffenwahl aufgestellt und im Jugendhilfeausschuss des Landkreises werden die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen aufgestellt.

Die Vorschlagslisten müssen vom Gemeinderat bzw. Jugendhilfeausschuss bestätigt werden. Es sollen ungefähr doppelt so viele Bewerber auf diese Listen, wie Schöffen gebraucht werden. Ein extra am Amtsgericht einberufener Ausschuss wird dann im Herbst aus diesen Vorschlägen die Schöffen bzw. Jugendschöffen wählen. Wer sich also bereit erklärt, dieses Ehrenamt zu übernehmen, sollte nicht gar zu fest damit rechnen, auch wirklich ausgewählt zu werden und dann womöglich enttäuscht sein, wenn es nicht klappt.

Vorschläge können von jedermann eingereicht werden, auch z.B. von Vereinen, Parteien, Fraktionen, Organisationen der kirchlichen oder sozialen Arbeit usw.

Und natürlich kann sich jeder selbst vorschlagen!!

Wer sich für das Amt eines Schöffen oder Jugendschöffen interessiert, wird gebeten, sich an den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin seiner Wohnsitzgemeinde zu wenden oder sich mit Frau Dohna (Rathaus Camburg, Tel. 036421-71011) oder Frau Glatz (Rathaus Camburg, Tel. 036421-71014) in Verbindung zu setzen. Dort sind auch weitere Einzelheiten über diese wichtige und interessante Tätigkeit zu erfahren.

gez. Dohna

Hauptamtsleiterin