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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Bürgerbegehren Gemeinde Großlöbichau

Dornburg-Camburg, den 14.12.2023

Aktenzeichen: 4-122.3-AbwBGM

Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg

Gemeinde Großlöbichau

- Öffentliche Bekanntmachung -

über den Antrag auf Bürgerbegehren vom 20.11.2023 gemäß § 13 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) vom 7. Oktober 2016 (GVBl. 2016, 506, 691) zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juni 2018, zur Abwahl der Bürgermeisterin

Mit Antrag vom 20.11.2023 wurde durch Herrn Arnulf Eck die Einleitung eines Bürgerbegehrens beantragt. Als Vertrauensperson des Bürgerbegehrens wurde Herr Arnulf Eck, Dorfstr. 69, 07751 Großlöbichau benannt die stellvertretende Vertrauensperson ist Frau Steffi Friedrich, Zu den Steinwiesen 5, 07751 Großlöbichau.

Mit Bescheid vom 14.12.2023 wurde die Zulässigkeit des Antrages auf Bürgerbegehren vom 20.11.2023 festgestellt.

Ein Bürgerentscheid kommt nur zustande, wenn mindestens 35 vom Hundert der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Großlöbichau eine Unterschriftsleistung zugunsten des Bürgerbegehrens in den Unterschriftlisten leisten, welcher die Fragestellung hat:

Sind Sie für die Abwahl der Bürgermeisterin Anja Isserstedt-Theilig?

Die Sammlungsfrist der Unterschriften beginnt gemäß § 14 Abs. 1 ThürEBBG am 29.01.2024 und endet am 29.05.2024.

Mit freundlichen Grüßen

Im Original gezeichnet  — - Siegelabdruck -

Krumbholz

Gemeinschaftsvorsitzender