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Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg vom 23. Dezember 2023 ist ein redaktioneller Fehler bei der Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Frauenprießnitz unterlaufen. Hiermit erfolgt die Korrektur:
Frauenprießnitz, den 9. Januar 2024
gez. Hofmann
Bürgermeister
Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Frauenprießnitz folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der an Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.284.427 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| In den Einnahmen und Ausgaben mit | 527.510 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 80.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die landes-und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Frauenprießnitz, den 9. Januar 2024
gez. Hofmann — -Siegel-
Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Frauenprießnitz unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.