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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Festsetzung der Abgaben der Gemeinde Wichmar

für das Kalenderjahr 2024 durch öffentliche Bekanntmachung

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2024 die gleichen Abgaben (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Grundsteuer B nach Ersatzbemessung, Hundesteuer) wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für diejenigen Steuerschuldner werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2024, gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz, durch diese öffentliche Bekanntmachung, mit dem zuletzt durch Abgabenbescheid veranlagten Betrag, festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides. Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender neuer Abgabenbescheid erteilt.

Zahlungsaufforderung:

Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung/kein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Abgaben erteilt haben, werden gebeten, die Abgaben 2024 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu entrichten.

Fälligkeiten für Quartalszahler sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024

Fälligkeit für Jahreszahler ist der 01.07.2024

Bankverbindung der Gemeinde Wichmar:

Bank:

DEUTSCHE KREDITBANK BERLIN

BIC:

BYLADEM1001

IBAN:

DE51 1203 0000 1008 3743 55

Verwendungszweck:

Ihr Kassenzeichen

Zu spät überwiesene Zahlungen werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der VG Dornburg-Camburg, Rathausstr. 1, 07774 Dornburg-Camburg einzulegen. Der Widerspruch hat gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Die Pflicht zur Zahlung des geforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Wenn Sie nicht fristgerecht oder nur teilweise Zahlen, fallen die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge an.

gez.:

Baum

Kämmerin