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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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KORREKTUR 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Wichmar

Öffentliche Bekanntmachungen

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Korrektur 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Wichmar

Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar hat in seiner Sitzung am 10.05.2023 die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Wichmar beschlossen. Die Aufsichtsbehörde des Landratsamtes hat mit Schreiben vom 12.06.2023 die vorzeitige Bekanntmachung nach § 21 Abs. 3 S 3 ThürKO zugelassen.

Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht.

gez. Schmidt

Bürgermeister

1. Änderungssatzung der Hauptsatzung

der Gemeinde Wichmar

Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414,415) hat der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar in der Sitzung am 10.05.2023 die folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 11 Abs. 9 a erhält folgenden Wortlaut:

(9)

a)

Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer Ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung.

aa)

der ehrenamtliche Bürgermeister im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 334,62 €

ab)

der ehrenamtliche Bürgermeister ab dem Zeitraum 01.01.2022 in Höhe von 360,00 €

ac)

der ehrenamtliche Erste Beigeordnete im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 83,66 €

ad)

der ehrenamtliche Erste Beigeordnete ab dem Zeitraum vom 01.01.2022 in Höhe von 90,00 €.

Artikel 2

§ 14 Abs. 2 erhält folgenden Wortlaut:

(2)

a)

Die Hauptsatzung tritt, mit Ausnahme des § 11 Abs. 9 a, am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Hauptsatzung vom 24.05.2006 und deren Änderungssatzungen (letzte Änderungssatzung vom 25.02.2021) außer Kraft.

b)

§ 11 Abs. 9 a), aa) tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft und zum 31.12.2021 außer Kraft.

c)

§ 11 Abs. 9 a) ab) tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

d)

§ 11 Abs. 9 a) ac) tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft und zum 31.12.2021 außer Kraft.

e)

§ 11 Abs. 9 a) ad) tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Artikel 3

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Wichmar, den 27.12.2023

gez.T. Schmidt  —  - Siegel -

Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Wichmar unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung