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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung zur Allgemeinverfügung

Widmung einer Straße nach § 6 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG)

Mit Beschluss-Nr. 20/111/2025 der Sitzung des Stadtrates am 16. 12. 2025 beschloss der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg die Widmung der Verkehrsanlage im Ortsteil Dorndorf-Steudnitz „Am Pfarrberg“.

Gemäß § 6 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 7. Mai 1993 wird die Verkehrsanlage im Ortsteil Dorndorf-Steudnitz „Am Pfarrberg“ in der Stadt Dornburg-Camburg dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Straße wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung der Straßengruppe „Gemeindestraßen“ zugeordnet (§ 3 Abs. 3 ThürStrG).

Die Verkehrsanlage im Ortsteil Dorndorf-Steudnitz „Am Pfarrberg“ in der Stadt Dornburg-Camburg beinhaltet das Flurstück Nr. 904/421 (Bezeichnung laut Grundbuch) der Flur 2 der Gemarkung Dorndorf (siehe auch rot markierter Bereich unten im Flurkartenauszug).

Die Widmung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Flurkarte(unmaßstäblich):

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Dornburg-Camburg c/o VG Dornburg-Camburg, Rathausstraße 1, 07774 Dornburg-Camburg eingelegt werden.

Hinweis: Der Widerspruch mittels einfacher E-Mail genügt nicht den Anforderungen an die Schriftform.

Dornburg-Camburg, den 18.12.2025

gez. Jens Tischendorf

Bürgermeister