Das Haushaltssicherungskonzept, der Gemeinde Golmsdorf, für die Konsolidierungsjahre 2025-2028, wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.08.2025 beschlossen und mit Schreiben vom 11.08.2025 der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt.
Das Haushaltssicherungskonzept wurde mit Schreiben vom 11.12.2025 genehmigt und die öffentliche Bekanntmachung zugelassen.
Das Haushaltssicherungskonzept wird hiermit bekannt gemacht. Gemäß § 53a Absatz (4) der ThürKO liegt das Haushaltssicherungskonzept bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes in der Kämmerei, der VG-Dornburg-Camburg, Rathausstraße 1, 07774 Dornburg-Camburg, öffentlich aus.
Golmsdorf, 17.01.2026
gez. Zollmann
Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Golmsdorf unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.