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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Dornburg-Camburg

Die 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Dornburg-Camburg wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 3. September 2024 beschlossen und mit Schreiben der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt.

Von dort wurde mit Schreiben vom 24. September 2024 die vorzeitige öffentliche Bekanntmachung nach § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO zugelassen.

Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht.

gez. Tischendorf

Bürgermeister

2. Änderungssatzung der Hauptsatzung

der Stadt Dornburg-Camburg

Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277,288) sowie der Hauptsatzung der Stadt Donburg-Camburg vom 13. Februar 2023 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 8. Mai 2023 hat der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg in der Sitzung am 03.09.2024 folgende 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 9 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:

„(1) Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben vorberatende Ausschüsse.“

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Dornburg-Camburg, 19. Oktober 2024

J. Tischendorf

Bürgermeister