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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Organisationsplan Wasserwehrdienst

Vorläufiger Organisationsplan

der Gemeinde Löberschütz

für die Kräfte des Wasserwehrdienstes

1. Zuständigkeiten

1.1. Leitung der Wasserwehr

Zur Abwehr von Wassergefahren im Gemeindegebiet ist der Bürgermeister der Gemeinde Löberschütz als Leiter der Wasserwehr zuständig. Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch den 1. Beigeordneten vertreten.

1.2. Einsatzleitung

Der Leiter der Wasserwehr kann die Leitung des Einsatzes auf einen persönlich und fachlich geeigneten Dritten übertragen. Die Einsatzleitung der Wasserwehr kann durch den Leiter der Wasserwehr personell aufgestockt werden. Der Leiter des Einsatzes nimmt die Befugnisse und Aufgaben der Gemeinde am Einsatzort wahr und leitet nach den Weisungen des Bürgermeisters die Maßnahmen des Wasserwehrdienstes am Einsatzort. Er trifft nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Entscheidungen über die Einsatzmaßnahmen des Wasserwehrdienstes am Gefahren- oder Einsatzort. Über eingeleitete Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung sind die zuständigen Stellen zu informieren.

1.3. Erreichbarkeiten

2. Aufgaben der Einsatzleitung

a)

ständiger Informationsaustausch mit der Führungsstelle im Landkreis und den Ein-satzabschnitten (Deichwachen)

b)

Koordinierung des Einsatzes der Hilfskräfte, des Deichverteidigungsmaterials und der Transportmittel

c)

Anforderung von zusätzlichem Material und Kräften von der Führungsstelle im Landkreis

d)

Organisation des Fernhaltens von Schaulustigen und unbeteiligten Fahrzeugen

e)

Sperrung von überflutungsgefährdeten Straßen- und Eisenbahnabschnitten

f)

Gefahrendurchsagen

g)

Ansprechpartner für die Örtliche Einsatzleitung

3. Beteiligte am Wasserwehrdienst

a)

die Feuerwehr im Rahmen der Aufgabenerfüllung in der Allgemeinen Hilfe,

b)

die Mitarbeiter der Gemeinde Löberschütz,

c)

die Bewohner der Gemeinde ab dem 18. Lebensjahr unter angemessener Berück-sichtigung der persönlichen Verhältnisse (§ 55 Satz 3 ThürWG)

d)

die Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden.

Die Beteiligten des regulären Wasserwehrdienstes werden geschult und nehmen an Übungen teil. Der Bürgermeister entscheidet über den Antrag auf Aufnahme in den Wasserwehrdienst. Die Aufgenommenen bilden den regulären Wasserwehrdienst. Personen, die im Hochwasserfall aufgefordert oder freiwillig mit Zustimmung des Ein-satzleiters bei der Gefahrenbekämpfung Hilfe leisten, gehören für die Dauer des Ein-satzes dem Wasserwehrdienst temporär an.

Personen, die regulär in den Wasserwehrdienst aufgenommen wurden und Personen, die aufgefordert oder freiwillig Hilfe leisten, werden hierbei im Auftrag der Gemeinde tätig.

Mitglieder des Wasserwehrdienstes im Sinne des § 55 ThürWG sind bei ihrer Tätigkeit für den Wasserwehrdienst entweder als Beschäftigte (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) oder als ehrenamtlich Tätige (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII) gesetzlich über die Unfallkasse Thüringen unfallversichert.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Teilnahme an den Schulungs-veranstaltungen.

4. Versammlungsort

Die Einweisung in die Aufgaben der Einsatzkräfte vor Ort erfolgen in Absprache mit dem Bürgermeister am ehemaligen Feuerwehrgerätehaus.

5. Art der Alarmierung

Die Alarmierung erfolgt über den Bürgermeister nach Absprache mit dem Leiter der Wasserwehr oder über die Rettungsleitstelle.

6. Beschreibung der Einsatzabschnitte

Einsatzabschnitt 1:

Einsatzabschnitt 2:

Einsatzabschnitt 3:

Einsatzabschnitt 4:

7. Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel

7.1. Material

7.2. Technik

7.3. Geräte

8. Ablösung und Versorgung der Einsatzkräfte

Einsatzplanung der Deichwachen sowie die materiell technische und organisatorische Vorbereitung des Kontrolldienstes in den Einsatzabschnitten werden in Abstimmung mit der Wasserwehrleitung (Bürgermeister) durch die Einsatzabschnittsleiter organisiert.

9. Verzeichnis der zuständigen Behörden und Hilfsdienste

10. Evakuierungsort

Öffentlicher Parkplatz entlang der K210 (Graitschen in Richtung Golmsdorf) auf dem Flurstück 1041,

ETRS89/UTM

Ostwert:

689632.11

Nordwert:

5649583.71