Beschluss: 08/045/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna genehmigt in seiner Sitzung am 13.05.2025 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 04.03.2025.
Beschluss: 08/043/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 13.05.2025 die nachträgliche Legitimierung des Bürgermeisters zur Unterzeichnung der Überlassungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Saale-Holzland-Kreis und der Gemeinde Neuengönna (Vereinbarungsnummer: SHK-LR180/SHK-364/2025) vom 09.04.2025.
Beschluss: 08/048/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 13.05.2025 die Zustimmung zur Erteilung einer Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art, sowie zur Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen, in Verbindung mit dem Bauantrag BG2024/1297 zur Umnutzung von Bestandsgebäuden, Rabensinsel 6 im OT Porstendorf, Flur 8, Flurstück-Nr. 1776/9, an die Rechtsanwältin Kraft-Zörcher, Villengang 1 in 07745 Jena. In diesem Zusammenhang gilt zur Wahrung von Fristen die Vollmacht bereits als erteilt mit Unterschrift durch den Bürgermeister und Übersendung an die Rechtsanwältin Kraft-Zörcher.
Beschluss: 08/035/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 13.05.2025 den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Neuengönna für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich aller Anlagen.
Beschluss: 08/036/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 13.05.2025 den Finanzplan zur Haushaltssatzung 2025 gemäß § 62 ThürKO und § 24 ThürGemHV auf der Grundlage des Investitionsprogramms.
Beschluss: 08/049/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna erteilt in seiner Sitzung am 13.05.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag "Errichtung Stützmauer + Umfahrung + rückwärtige Stützmauer" auf dem Grundstück in der Gemarkung Neuengönna, in der Flur 4 auf den Flurstücken 2058/12 und 2058/13.
Beschluss: 08/046/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna genehmigt in seiner Sitzung am 13.05.2025 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) der Sitzung vom 04.03.2025.
Beschluss: 08/044/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 13.05.2025 den Antrag auf Ratenzahlung der Gewerbesteuer.
Beschluss: 08/042/2025
Der Gemeinderat Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 13.05.2025 den Verkauf von zwei Flurstücken, in der Gemarkung Neuengönna, Flur 1, Flurstücke 102/25 mit 26 m², 102/26 mit 14 m², An der Nerkewitzer Straße 51, in Neuengönna, zum aktuellen Bodenrichtwert in Höhe von 110,- €/m², also einem Kaufpreis in Höhe von 4.400,- €, an Kaufinteressenten aus Neuengönna.
Beschluss: 08/050/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna genehmigt in seiner Sitzung am 08.07.2025 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 13.05.2025.
Beschluss: 08/052/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 08.07.2025 die Billigung der 1. Änderung des Bebauungsplanes “Unter der Vorderen Leite“ in Neuengönna bestehend aus der Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen (alles in der Fassung v. 20.05.2025), der Begründung (Fassung v. 20.05.2025) und dem Lage- u. Höhenplan v. 19.08.2024 (ergänzt 09-2024 u. 05-2025). Ebenso bestimmt der Gemeinderat den B-Plan, nebst Begründung u. Lage-u. Höhenplan, zur Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. (2) BauGB und ergänzend zur öffentlichen Auslegung in Papierform gem. § 3 Abs. (2) Satz 2 BauGB, sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB. In diesem Kontext ist das Planungsziel die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes durch geänderte Festsetzungen.
Bei der Veröffentlichung und Beteiligung ist darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Verfahren der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB handelt und daher u. a. gem. § 13a Abs. (2) Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. (3) BauGB von einem Umweltbericht und der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Beschluss: 08/056/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 08.07.2025 die Vergabe der Unfallreparatur des gemeindlichen Feuerwehrfahrzeuges SHK-NG112 an die Firma Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH in 06279 Farnstädt lt. Angebot (Angebotsnummer 803808) vom 28.05.2025 für vorläufige 99.889,60 €.
Beschluss: 08/055/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 08.07.2025 die Feuer- und Wasserwehrsatzung 2025 in der Entwurfsfassung vom 23.06.2025.
Beschluss: 08/051/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna genehmigt in seiner Sitzung am 08.07.2025 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) der Sitzung vom 13.05.2025.
gez. Schwarze
Bürgermeister