Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz genehmigt in seiner Sitzung am 07.09.2026 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 08.06.2026.
Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz genehmigt in seiner Sitzung am 07.09.2026 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 08.06.2026.
Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner Sitzung am 07.09.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.07.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020.
Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner Sitzung am 07.09.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.07.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020.
Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner Sitzung am 07.09.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.07.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021.
Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner Sitzung am 07.09.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.07.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021.
Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner Sitzung am 07.09.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.07.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021.
Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner Sitzung am 07.09.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.07.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022.
Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner Sitzung am 07.09.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.07.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022.
Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner Sitzung am 07.09.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.07.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022.
Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner Sitzung am 07.09.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.07.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023.
Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner Sitzung am 07.09.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.07.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung der Bürgermeisterin und des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.
Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner Sitzung am 07.09.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.07.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2023.
Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz genehmigt in seiner Sitzung am 07.09.2026 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) der Sitzung vom 08.06.2026.
gez. Matz
Bürgermeister