Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.01.2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Stattdessen gibt es für Reisen außerhalb der EU ab kommendem Jahr nur noch den elektronischen Reisepass, der Vorteile bietet, aber auch teurer ist. Reisepässe für Kinder kosten künftig 37,50 statt 13 Euro
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen für die Kleinen einen Ausweis, auch innerhalb der EU. Geht es in Länder außerhalb der EU, ist ein Reisepass nötig. Dies ist nicht neu und ließ sich bislang vergleichsweise preiswert mit dem Kinderreisepass (für Kinder unter zwölf Jahren) bewerkstelligen.
Neu ist jetzt, dass aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung der Kinderreisepass abgeschafft wird. Nun brauchen alle Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass, elektronisch mit Chip. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis (Preis: 22,80 Euro), der für die Kleinen auf besonderen Antrag auch ausgestellt werden kann.
Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden.
Der künftig verlangte elektronische Ausweis gilt maximal sechs Jahre (anders als für Erwachsene, wo er erst nach zehn Jahren abläuft). Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht.