Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Jenalöbnitz
Die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Jenalöbnitz für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am
21. September 2023 beschlossen und mit Schreiben vom 04. Oktober 2023 der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt. Von dort wurde mit Schreiben vom 25. Oktober 2023 die öffentliche Bekanntmachung nach § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO zugelassen. Der Nachtragshaushalt wird hiermit bekannt gemacht.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt im Rathaus Camburg bei der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg während der Öffnungszeiten vom 27. November 2023 bis 12. Dezember 2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Dornburg-Camburg, den 02. November 2023
gez. Deppner
Bürgermeister
Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Jenalöbnitz für das Haushaltsjahr 2023
1. Nachtragshaushaltssatzung
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Jenalöbnitz folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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| € | € | € |
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| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |||
| erhöht (+)
um | vermindert ( - )
um | gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt
auf |
| € | € | € | € |
| a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen | 6.700 € | 0 € | 272.304 € | 279.004 € |
| die Ausgaben | 28.359 € | -21.659 € | 272.304 € | 279.004 € |
| b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen | 0 € | -19.559 € | 43.997 € | 24.438 € |
| die Ausgaben | 10.200 € | -29.759 € | 43.997 € | 24.438 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht neu festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht neu festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) der Gemeindesteuern wurden mit der Hebesatz-Satzung der Gemeinde Jenalöbnitz festgesetzt.
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, bleibt gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 45.000 € unverändert.
Als Anlage gilt der Stellenplan.
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft
Jenalöbnitz, den 02. November 2023
| gez. Deppner | |
| Bürgermeister | - Siegel - |
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Jenalöbnitz unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.