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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wichmar

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wichmar für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29. August 2023 beschlossen und mit Schreiben vom 06. September 2023 der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt.

Von dort wurde mit Schreiben vom 08. November 2023 die öffentliche Bekanntmachung nach § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO zugelassen. Der Nachtragshaushalt wird hiermit bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt im Rathaus Camburg bei der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg während der Öffnungszeiten vom 27. November bis 12. Dezember 2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Dornburg-Camburg, den 08. November 2023

gez. Schmidt

Bürgermeister

Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Gemeinde Wichmar für das Haushaltsjahr 2023

2. Nachtragshaushaltssatzung

Auf Grund des §34 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Gemeinde Wichmar folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

erhöht (+)

um

vermindert ( - )

um

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

0 €

0 €

311.662 €

311.662 €

die Ausgaben

0 €

0 €

311.662 €

311.662 €

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

31.500 €

0 €

54.000 €

85.500 €

die Ausgaben

31.500 €

0 €

54.000 €

54.000 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht neu festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) der Gemeindesteuern wurden mit der Hebesatz-Satzung der Gemeinde Wichmar festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 51.300 € um 145.700 € erhöht und damit auf 197.000 € neu festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1.Januar 2021 in Kraft

Wichmar, den 08. November 2023

gez. Schmidt

Bürgermeister

- Siegel -

Ausfertigungsvermerk

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Wichmar unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.