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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Löberschütz

Beschluss: 07/003/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz genehmigt in seiner Sitzung am 12.08.2024 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 23.05.2024.

Beschluss: 07/005/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz genehmigt in seiner Sitzung am 12.08.2024 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 10.06.2024.

Beschluss: 07/006/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner Sitzung am 12.08.2024 den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Bau von Leitungen für die allgemeine Gasversorgung im Gemeindegebiet mit der TEAG Thüringer Energie AG.

Beschlüsse des öffentlichen Teils der Sitzungen des Gemeinderates der Gemeinde Löberschütz vom 14.10.2024

Beschluss: 07/011/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz genehmigt in seiner Sitzung am 14.10.2024 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 12.08.2024.

Beschluss: 07/008/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner Sitzung am 14.10.2024 die Vergabe der Leistungen zur Dämmung des Haussockels am Gebäude Löberschütz, Dorfstraße 18b an die Firma Lothar Schlegel GmbH aus Jena - Kunitz für vorläufige 7.476,84 Euro inkl. MWSt..

Beschluss: 07/009/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner Sitzung am 14.10.2024 den vorliegenden Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Gemeinde Löberschütz für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich aller Anlagen.

Beschluss: 07/010/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner Sitzung am 14.10.2024 den Finanzplan zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024/2025 auf der Grundlage des Investitionsprogramms.

Beschluss: 07/0174/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner Sitzung am 14.10.2024 die Umbenennung von Teilen der bisherigen „Dorfstraße“ zur „inVENTer-Straße“. Diese Änderung umfasst die an dem Flurstücken 173/19 im nord-östlichen Bereich der Kirche (welche noch zu vermessen sind) in der Gemarkung Löberschütz angrenzenden Flurstücke. Der Beschluss kann erst umgesetzt werden, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Trennungsvermessung am Flurstück 173/19 an den Markierungspunkten zum Flurstück 2, 182/2, 184/12 (siehe Markierung in der Anlage).
  2. Schriftliche Kostenzusicherung der Firma inVENTER zur Übernahme der Trennungsvermessungskosten zzgl. ggf. anfallender Nebenkosten diesbezüglich.

Der Gemeinderat der Gemeinde Löberschütz nimmt nachrichtlich nachfolgenden Nummerierungsvorschlag der Ordnungsbehörde der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg zur Kenntnis:

Abgelehnt

gez. Matz

Bürgermeister