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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Neuengönna

Beschluss: 08/002/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner konstituierenden Sitzung am 11.06.2024 die Geschäftsordnung in der Fassung vom 11.06.2024.

Beschluss: 08/001/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 11.06.2024 für die Vertretung nach § 48 (2) ThürKO in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg

Herrn

Karsten Braungart

Wählergruppe Bürgerforum und

Herrn

André Paschold

Wählergruppe Bauernverband als dessen Vertreter zu bestellen.

Beschluss: 08/004/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 11.06.2024 die Vergabe der Planungsleistungen in Verbindung mit der Änderungsplanung zum B-Plan "Unter der vorderen Leite" in Neuengönna, gemäß § 13 a BauGB, an das Planungsbüro B & P, Graf-Stauffenberg-Straße 36, in 06618 Naumburg, für vorläufige 27.831,95 € brutto.

Beschluss: 08/005/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 11.06.2024 die Vergabe der Leistungen für die Modernisierung der Kindertagesstätte „Waldwichtel“ in Porstendorf an die Firma MTT Hoch- und Tiefbau GmbH aus Münchenbernsdorf für vorläufige 68.611,58 Euro inklusive MWSt..

Beschlüsse des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Neuengönna vom 13.08.2024

Beschluss: 08/007/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna genehmigt in seiner Sitzung am 13.08.2024 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 14.05.2024

Beschluss: 08/006/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna genehmigt in seiner Sitzung am 13.08.2024 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 11.06.2024

Beschluss: 08/010/2024

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 13.08.2024 die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Vorderen Leite“ in Neuengönna, hierbei soll der rechtskräftige Bebauungsplan „Unter der Vorderen Leite“ für die Flurstücke 1031/4 teilweise u. 1031/5 teilweise, 1039, 2101, 2102, 2103, 2104, 2105, 2106, 2107, 2108, 2109, 2110, 2111/1, 2112/1, 2113, 2115, 2116, 2117, 2118, 2119, 2120/1, 1044 teilweise u. 1044/1 teilweise, alle in der Flur 5 der Gemarkung Neuengönna, geändert werden.

Der Änderungsbereich ist in der Anlage (Geltungsbereich der 1 Änderung des Bebauungsplanes „Unter der vorderen Leite“ mit Auszug Liegenschaftskarte v. 29.02.2024) dargestellt.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt weiterhin, dass zuerst die Voraussetzungen für die Änderung in einem Verfahren gemäß § 13a BauGB für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung zu prüfen sind. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

3.

Planungsziel ist die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes durch geänderte Festsetzungen und der damit einhergehenden Nutzung.

Beschluss: 08/011/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung die Aufhebungssatzung zu Satzungen der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Neuengönna.

Beschluss: 08/012/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 13.08.2024 die 1. Änderung der Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtung "Waldwichtel" der Gemeinde Neuengönna.

Beschluss: 08/013/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 13.08.2024 die 1. Änderung der Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Kindertageseinrichtung "Waldwichtel" der Gemeinde Neuengönna.

Beschluss: 08/014/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 13.08.2024 die Elternbeteiligung in Höhe von 70 v. H. für die Halbtagsbetreuung in der Kindertageseinrichtung "Waldwichtel" der Gemeinde Neuengönna

Beschlüsse des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Neuengönna vom 17.09.2024

Beschluss: 08/018/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna genehmigt in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 13.08.2024.

Beschluss: 08/020/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Vergabe der Tischlerarbeiten an der KiTa „Waldwichtel“ in Porstendorf an die Firma Machts GmbH aus Jena für vorläufige 17.966,62 Euro inkl. MWSt..

Beschluss: 08/015/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 17.09.2024 die 2. Änderungssatzung der Feuerwehrsatzung im Entwurf vom 14.08.2024.

Beschluss: 08/016/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 17.09.2024 den vorliegenden Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Gemeinde Neuengönna für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich aller Anlagen.

Beschluss: 08/017/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 17.09.2024 den Finanzplan zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 auf der Grundlage des Investitionsprogramms.

Beschlüsse des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Neuengönna vom 15.10.2024

Beschluss: 08/023/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna genehmigt in seiner Sitzung am 15.10.2024 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 17.09.2024

Beschluss: 08/021/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna erteilt in seiner Sitzung am 15.10.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag "Neubau eines Lager- und Unterstellhauses" auf dem Grundstück in der Gemarkung Neuengönna, der Flur 1 Flurstück 5.

Beschluss: 08/022/2024

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 15.10.2024 in Kenntnis der vorgelegten Prüfung der Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 BauGB für die 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Unter der Vorderen Leite“ in der Gemeinde Neuengönna“ vom 12.09.2024 (siehe Anlage), gemäß § 13a BauGB die 1. Änderung als Verfahren analog der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt weiterhin, die Entscheidung, die 1. Änderung als Verfahren analog der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchzuführen, also ohne Umweltprüfung, gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

gez. Schwarze

Bürgermeister