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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Neuengönna



Die 2. Änderungsatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Neuengönna wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. Juni 2024 beschlossen und mit Schreiben der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt. Von dort wurde mit Schreiben vom 24. Oktober 2024 die vorzeitige öffentliche Bekanntmachung nach § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO zugelassen.

Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht.

gez. Schwarze

Bürgermeister